Ein blinder Kunde wollte sich in den USA nachts noch einen Snack bei McDonald´s genehmigen, in der Filiale war aber nur noch der Drive-In-Schalter geöffnet. Da der Verkauf an Fußgänger dort jedoch verboten ist, wurde er abgewiesen und zog anschließend vor Gericht. Der Anwalt des 35-Jährigen sieht die Sache grundsätzlich: Schließlich gehöre das Recht auf einen Snack nach Mitternacht zur amerikanischen Lebensart und stehe auch einem Behinderten zu.












