Versicherer gewinnen Corona-Prozesse um Betriebsschließung gegen Gastronomen

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Vor dem Münchner Landgericht II haben sich drei Versicherungen gegen klagende Kunden aus der Gastronomie durchgesetzt, die Zahlungen für den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 forderten. Die 10. Zivilkammer hat in insgesamt vier Verfahren die Klagen abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Wirte hatten sich jeweils bei der Allianz, der Helvetia und der Haftpflichtkasse gegen Betriebsschließungen versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460 000 Euro.

Grund für die Abweisung der Klagen ist, dass die drei Unternehmen in ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen haben, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, besteht gemäß den Urteilen auch kein Versicherungsschutz.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und Rechtsklarheit bedeuten sie auch nicht. Deutschlandweit sind hunderte ähnlicher Klagen anhängig, und unterschiedliche Kammern sind zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen - zum Teil wie in München sogar in der selben Stadt.

So hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I in vorangegangenen Fällen die Versicherungsbedingungen der Allianz als «intransparent» kritisiert, weil Covid-19 in den strittigen Verträgen zwar nicht genannt, aber auch nicht ausgeschlossen war - anders als bei Prionenkrankheiten wie der Rinderseuche BSE, bei denen der größte europäische Versicherer explizit festgelegt hatte, dass die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt.

Die Allianz hatte allerdings anschließend drohende Niederlagen abgebogen, indem sie vor der Urteilsverkündung mit klagenden Wirten einen Vergleich schloss. Auch vor dem Landgericht Düsseldorf hatte sich kürzlich ein klagender Wirt gegen seine Versicherung durchgesetzt. Soweit bekannt, haben in der Mehrheit der bislang entschiedenen Fälle jedoch die Versicherer gewonnen. Rechtsklarheit wird nach Einschätzung von Anwälten möglicherweise erst in einigen Jahren bestehen, wenn der Bundesgerichtshof sich als höchste Instanz mit dem Thema beschäftigen muss. (dpa)


 

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