Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat den Eilantrag einer Gastwirtin gegen die von der Stadt verhängte Sperrstunde ab 23.00 Uhr abgelehnt. Es verwies am Montag auf die fragiler werdende Situation mit der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die Sperrzeit-Regeln verfolgten einen legitimen Zweck und seien geeignet und notwendig, um das Ziel zu erreichen, das Virus einzudämmen, teilte das Gericht mit.
Wegen der gestiegenen Corona-Infektionen gilt in den Frankfurter Gaststätten und Restaurants seit dem vergangenen Freitag eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr. Die Gastwirtin wollte ihren Betrieb weiterhin bis Mitternacht offen halten. Im Rahmen einer Interessenabwägung sei der Nachteil für die Antragstellerin nicht schwerer zu gewichten, hieß es in der Begründung des Gerichts. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis 18. Oktober. (dpa)