Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotels: Hotelverband schafft Rechtsklarheit im Kleingedruckten

| Hotellerie Hotellerie

Am Ende geht es ums  „Kleingedruckte“. Deshalb stellt der Hotelverband Deutschland (IHA) der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Jetzt gleich herunterladen und wieder auf Nummer sicher gehen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.


Die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ hier beziehen

Die vollständig überarbeiteten „AGBV 6.0“ hier erhalten

„AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ im Doppelpack beziehen und sparen

[Mitglieder des Hotelverbandes können die AGB-Empfehlungen auch im Extranet des Hotelverbandes herunterladen.]


Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.

„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt.


Die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ hier beziehen

Die vollständig überarbeiteten „AGBV 6.0“ hier erhalten

„AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ im Doppelpack beziehen und sparen

[Mitglieder des Hotelverbandes können die AGB-Empfehlungen auch im Extranet des Hotelverbandes herunterladen.]


„Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

50 Best hat die erweiterte Hotel-Rangliste der Plätze 51 bis 100 für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Zusammenstellung umfasst insgesamt 23 verschiedene Regionen und 40 Städte. Aus Deutschland schaffte es jedoch kein Hotel auf die Liste.

Verkehrsbuero Hospitality aus Österreich hat die Betriebsführung des ibis Styles Bad Reichenhall übernommen und vollzieht damit seinen Markteintritt in Deutschland. Sämtliche Mitarbeiter werden vom neuen Betreiber übernommen.

Ein Joint Venture aus Reiß & Co. Gruppe und PEG Hamburg hat mit dem Bau eines neuen Premier Inn Hotels mit 296 Zimmern in der Hamburger Adenauerallee begonnen. Es wird bereits das achte Haus der Hotelmarke in der Hansestadt.

Die Lerch Genusswelten haben den Betrieb des Bayerischen Hofs und des Hotels Reutemann-Seegarten in Lindau übernommen. Alle bisherigen Mitarbeiter sollen in den Häusern bleiben, für den Wellnessbereich kündigt das Familienunternehmen Investitionen an.

Ein Geschäftsmann soll Gelder für Irans Machtapparat verschoben haben. Konten eines Hotel-Betreibers bei Frankfurt wurden eingefroren. Laut OVG können sie nicht vorzeitig freigegeben werden.

Die Honestis-Gruppe hat mit der DHO Deutsche Hotel Operations GmbH einen neuen White-Label-Betreiber für die D-A-CH-Region gegründet. Geschäftsführer und Mitgesellschafter ist Björn Weidner, erstes Hotel ist das Mercure Hotel Frankfurt Eschborn Helfmannpark.

Die Motel One Group übernimmt das Hyperion Hotel Salzburg und führt das denkmalgeschützte Palais Faber künftig unter der Marke The Cloud One Hotels weiter. Auch die Mitarbeiter werden übernommen.

Das Berliner Luxushotel Adlon kann nach einer Abstimmung der Gesellschafter vorerst nicht verkauft werden. Die zuständige Immobiliengesellschaft will ihre Pläne aber weiter verfolgen.

Ennismore und Central Pattana bringen die Marke 25hours im ersten Quartal 2029 nach Bangkok. Das Hotel mit 345 Zimmern entsteht am Siam Square. Nach dem Standort in Jakarta handelt es sich um das zweite Hotel der Marke in Asien.

Airbnb testet bei ausgewählten Gastgebern „Direct Booking Links“ mit reduzierten Servicegebühren. PhocusWire berichtet von sechs beziehungsweise zehn statt 15,5 Prozent, wenn eine Buchung über einen vom Gastgeber verbreiteten Link zustande kommt.