Apartmentbranche mit neuer „Charta der Apartmentkonzepte“

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Die Serviced-Apartment-Branche in Deutschland hat ihre Grundlagenüber­sicht aktualisiert und ihre „Charta des Temporären Wohnens“ in „Charta der Apartmentkonzepte“ umbenannt, um sich von der „Schublade Wohnen“ klar zu distanzieren.

„Mit der neuen Charta wollen wir uns im Austausch mit Kommunen, Investoren, Projektentwicklern und Bewertern noch stärker vom klassischen Wohnen abgrenzen und als eigene Assetklasse verstanden werden“, erklärt Anett Gregorius, Gründerin und Inhaberin von Apartmentser­vice. Unter ihrer Leitung hatte eine Arbeitsgruppe aus Betreibern, Investoren, Bankern, Architekten, Steuerberatern und Rechtsanwälten an einer Neuversion der bisherigen „Charta des Temporären Wohnens“ gearbeitet. Seit Frühjahr heißt sie „Charta der Apartmentkonzepte“, womit sich das Segment baunutzungsrechtlich von der „Schublade“ Wohnen trennt.

Keine "Sandwich-Position" mehr

Auch die Begrifflichkeit der Sandwich-Position zwischen Hotel und Wohnen wird we­gen ihrer Missverständlichkeit aufgegeben. „Wir sprechen von Apartments als Unterbringungsangebote mit Serviced Apartments im gewerblichen Bereich und Living Apartments im wohnwirtschaftlichen Bereich. Alle Apartment­konzepte richten sich an Menschen, die für eine begrenzte Zeit ein Unterbrin­gungsangebot benötigen und hier nicht auf dem traditionellen Wohnungs­markt suchen und fündig werden“, so Anett Gregorius. „Sie bieten damit vor allem auch in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten Lösungsmög­lichkeiten.“

Serviced Apartments gehören in der neuen Charta-Version weiterhin klar zum Beherbergungssegment und gelten damit als gewerbliche Konzepte mit den beiden Betriebsmodellen Serviced Apartmenthaus und Aparthotel. Beide unterscheiden sich in den Apartmentgrößen, dem Servicegrad sowie in der Art und des Umfangs der Gemeinschaftsflächen. Immer verfügen Serviced Apartments über eine Küche als Hauptunterschied zu Hotelzimmern. Zudem zählt die Charta als gewachsenes drittes gewerbliches Konzept die Betriebs­form Co-Living, wenn sie im Rahmen eines Beherbergungsvertrags agiert. Living Apartments ist der Oberbegriff für wohnwirtschaftliche Produkte, die mehr oder weniger möbliert sind. Sie werden als Co-Living, Studentenwoh­nen, Mikrowohnen und Seniorenwohnen angeboten.

Branche akzeptiert die Charta formell

„Die Charta kann ihre Wirkung nur entfalten und damit ein Marktwachs­tum mit erzeugen, wenn sie von den Akteuren bei Projektentwicklungen, Finanzierungen und Genehmigungsprozessen verwendet wird“, sagt Anett Gregorius. „Wir freuen uns daher, dass eine große Zahl an Investoren, Entwicklern, Investoren, Institutionen und Betreibern im Segment die Charta bereits formell akzeptiert hat und als Arbeitsgrundlage nutzt.“ Dazu zählen aktuell knapp 50, unter anderem der IHA Hotelverband Deutschland, die Union Investment, HypZert, Bulwiengesa, i Live, Ipartment, Adina Hotels, Stayery, Habyt, The Base, Hogan Lovells, Cushman & Wakefield, Ruby Hotels, Koncept Hotels, GSK Stockmann, Harry‘s Home, International Campus, Locke und Volkswagen Immobilien. 
 


 

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