Auch Schweizer Hotels dürfen jetzt Booking.com unterbieten

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Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat der Schweiz mit 38 zu 7 Stimmen klar für ein Verbot sämtlicher Paritätsklauseln in der Hotellerie ausgesprochen. Damit können nun auch Schweizer Hoteliers auf ihrer eigenen Webseite günstigere Preise und bessere Konditionen für ihre Zimmer anbieten als auf den Online-Buchungsplattformen. Zuvor hatte es zwischen Booking.com und der Hotellerie medial noch einmal mächtig gekracht.

Der Booking.com-Chef Glenn Fogel zuvor davon „ungerechtfertigter Bereicherung“ der Hotellerie, da Booking, die ganze Arbeit für die Hotels mache, aber null Einnahmen hätte – und die Hotels alle Vorteile. Dies sie dann keine faire Beziehung mehr. Die Bedenken des Chefs des größten Online-Vermittlers in der Schweiz hatten für einige Empörung in der Hotellerie gesorgt, die nun frohlockt. „Das Parlament schiebt damit den Knebelverträgen einen Riegel, welche Buchungsplattformen aufgrund ihrer enormen Marktanteile den Beherbergungsbetrieben faktisch aufzwingen konnten“, sagt der Branchenverband HotellerieSuisse.

In der Schweiz werden fortan nicht nur die Preisparitätsklauseln, sondern auch die Angebots- und Konditionenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten. Das Verbot wird in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert.

„Mit dem heutigen Entscheid des Ständerates erhalten Beherbergungsbetriebe ihre unternehmerische Freiheit zurück und können endlich auf ihrer eigenen Webseite günstigere Preise und bessere Konditionen für ihre Zimmer anbieten als auf den Online-Buchungsplattformen“, sagt HotellerieSuisse und freut sich nach langem politischem Engagement, dass nun auch in der Schweiz wieder ein freier und fairer Wettbewerb zwischen Hotels und Buchungsplattformen entstehen könne. Davon würden sowohl die Hotels als auch die Gäste profitieren.

Die Hoteliers hätten in den letzten Jahren in die Digitalisierung investiert und ihre Direktbuchungsangebote ausgebaut, was sich nun auszahlen werde, glaubt der Verband. Sobald das Gesetz in Kraft trete, könnten sie ihren Gästen die besten Preise auf ihrem eigenen Portal offerieren. Neben dem Preis erhielten die Hoteliers aber auch ihre unternehmerische Freiheit über Konditionen und Verfügbarkeiten zurück und könnten so ein differenziertes Angebot unterbreiten. Die Erfahrung der Nachbarländer zeige, dass davon vor allem die Gäste profitieren würden: sie erhielten mehr Auswahl, bessere Preise, den vollen Service und einen direkten Kontakt zu ihren Gastgebern, glaubt der Verband.

«Für Kundinnen und Kunden ist es immer ein Vorteil, wenn der Wettbewerb spielt. Wichtig ist, dass Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben. Nur so können sie bessere Angebote machen als die Buchungsplattformen», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse.

Grosser Erfolg für die Branche

Seit sechs Jahren kämpft die Branche gegen die marktbeherrschende Stellung von Online-Plattformen. Bereits 2016 reichte Ständerat Pirmin Bischof eine Motion ein, die ein Verbot der Paritätsverträge im Verhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verlangte. Mit der dem gestrigen Entscheid ist die Motion Bischof, auch „Lex Booking“ genannt, umgesetzt.

Aufhebung eines Standortnachteils

Mit ihrem Entscheid steht die Schweiz nicht allein da. Nachbarländer wie Frankreich, Italien und Österreich kennen bereits ein gesetzliches Verbot aller Paritätsklauseln. Auch in Deutschland gelten die Klauseln in Folge von Gerichtsurteilen als kartellrechtswidrig. Der Entscheid des Parlamentes behebt folglich auch einen Standortnachteil der Schweizer Hotellerie und macht den gesamten Tourismusstandort Schweiz im internationalen Kontext wettbewerbsfähiger, glaubt der Verband.


 

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