Berliner Bettensteuer: mit Wachhund ins Hotel

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Was passiert eigentlich, wenn in einem Berliner Hotel ein Geschäftsreisender (nicht bettensteuerpflichtig), seinen Aufenthalt um einige private Tage verlängert (bettensteuerpflichtig) und seinen mitgebrachten Hund (bettensteuerpflichtig) kurzerhand zu einem Wachhund erklärt (nicht bettensteuerpflichtig). Das hat sich auch ein Redakteur der Potsdamer Neuesten Nachrichten gefragt und kommt zu dem Schluss, dass Berlin mit dieser Steuer einen gewaltigen Schmarrn fabriziert habe, die gerade mal 25 Millionen Euro einbringen soll, aber vermutlich in den Hotels das Doppelte an Arbeitszeit und dazu die Existenz der letzten kleinen Privathotels bedrohe.

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