Das Hotelportal Booking.com wurde vom Bundeskartellamt offiziell abgemahnt. Wie die Behörde mitteilte, lasse sich das Unternehmen von den Partnerhotels nach wie vor den jeweils günstigsten Preis, höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Dies sei eine Einschränkung des Wettbewerbs, da es den Wettbewerb zwischen den Buchungsplattformen behindere. Die Kartellwächter hatten zuvor bereits HRS die Verwendung derartiger Klauseln untersagt, gegen Expedia wird derzeit noch ermittelt.











