Bettensteuer in mehr NRW-Städten

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Touristen und Geschäftsreisende müssen in mehr Großstädten von Nordrhein-Westfalen eine Bettensteuer auf den Übernachtungspreis entrichten. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wird ab dem 1. Januar 2024 eine solche kommunale Abgabe für Touristen und Geschäftsreisende erhoben, die es hier bislang nicht gab. In den Städten Münster und Bonn wird die bereits für Touristen geltende Bettensteuer ab 1. Januar 2024 auf Geschäftsreisende ausgeweitet. In Köln ist eine solche Ausweitung zur Mitte des neuen Jahres geplant.

Die Bettensteuer ist zuvor auch schon in Dortmund und Wuppertal auf Geschäftsreisende ausgeweitet worden. Durch die Ausweitung der Regelung beziehungsweise die Neueinführung kamen Münster, Bonn und Düsseldorf nunmehr hinzu. Damit müssen ab Anfang 2024 sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende in insgesamt fünf der zehn größten NRW-Städte die Abgabe zahlen, wie die Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 wird das in sechs der zehn größten Städte Nordrhein-Westfalens der Fall sein.

Auf Touristen beschränkt gibt es die Bettensteuer außerdem bereits seit längerem in der größten Stadt des Bundeslandes, in Köln. Sie werde zum 1. Juli 2024 auf Geschäftsreisende ausgeweitet, wie der Stadtrat im Dezember beschlossen habe, sagte ein Sprecher der Stadt. Zwingend beruflich veranlasste Übernachtungen sind bislang von der «Kulturförderabgabe» - wie die Bettensteuer in Köln genannt wird - ausgenommen. Köln ist wie Düsseldorf ein wichtiger Messestandort, der mit den großen Veranstaltungen zahlreiche Messebesucher anzieht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres ein jahrelanges Hickhack um die kommunalen Abgaben beendet. Es entschied, dass diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Darüber hinaus gaben die Karlsruher Richterinnen und Richter grünes Licht für eine Ausweitung auf Geschäftsreisende, die bis dahin ausgenommen waren.

Während eine Bettensteuer durch die Neueinführung in Düsseldorf ab 2024 in sechs der zehn größten NRW-Städte erhoben wird, gibt es in Essen, Duisburg, Bochum und Bielefeld aktuell weiterhin keine Pläne für eine solche Abgabe, wie Sprecherinnen und Sprecher erklärten.

Auch bei der Höhe der Bettensteuer gibt es Unterschiede: Düsseldorf setzt auf einen festen Betrag von drei Euro pro Person und Nacht. Im Vorfeld der Entscheidung hatte es heftige Diskussionen gegeben, weil das Übernachtungen in der Jugendherberge ebenso wie Übernachtungen in einem Luxushotel betreffen würde. Von der Bettensteuer sind deshalb Minderjährige und Klassenfahrten ausgenommen worden. Die Düsseldorfer Bettensteuer fällt nicht so hoch aus wie ursprünglich vorgeschlagen, als fünf Euro pro Person und Nacht im Raum standen. Auch etwa in Münster gibt es Ausnahmeregelungen insbesondere für Klassenfahrten.

In anderen NRW-Großstädten mit Bettensteuer wird ein prozentualer Betrag auf den Übernachtungspreis von zumeist fünf Prozent fällig. In Bonn steigt die Abgabe ab 2024 auf sechs Prozent an. Bislang betrug sie in der Bundesstadt fünf Prozent von dem für die Beherbergung aufgewendeten Betrag einschließlich Mehrwertsteuer. In Dortmund sind 7,5 Prozent der Beherbergungsentgelte zu entrichten. In Münster beträgt die Bettensteuer 4,5 Prozent des Übernachtungspreises.

Für die Kommunen bedeutet die Erhebung der Bettensteuer erhebliche Einnahmen, die nach früheren Angaben des Städtetages NRW einen wichtigen Beitrag leisten, um etwa Infrastrukturprojekte für Tourismus und Geschäftsreisen vor Ort zu bezahlen. So rechnet die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes Düsseldorf für ihren kommunalen Haushalt 2024 mit 11 Millionen Euro Erträgen aus der Bettensteuer. (dpa)


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