Booking.com muss Verbot von Bestpreisklauseln europaweit umsetzen

| Hotellerie Hotellerie

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt Booking.com zur Abschaffung von engen und weiten Bestpreisklauseln in seinen Hotelverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Gatekeeper kommt dieser Verpflichtung nun nach und informierte seine Hotelpartner in Europa über das Ende der Ratenparitätsklauseln in seinen Verträgen. Wegen der offiziellen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA durch die Europäische Kommission ist das Thema der engen und weiten Ratenparität nun, zumindest bei Booking.com, europaweit Geschichte.

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA dürfen als Gatekeeper verpflichtete Plattformen ihren gewerblichen Nutzern nicht verbieten, ihre Dienstleistungen oder Produkte über andere Vermittlungsplattformen oder ihre eigenen Online-Vertriebskanäle zu günstigeren Konditionen anzubieten. Mit der Gesetzgebung soll nun die Abhängigkeit kleinerer Anbieter von marktdominierenden Plattformen in der Europäischen Union abgeschwächt werden.

Booking.com wurde durch die Europäische Kommission am 13. Mai 2024 offiziell als Gatekeeper benannt. Seit diesem Stichtag hat die Plattform sechs Monate – also bis Mitte November 2024 – Zeit, um ihre Geschäftspraktiken den DMA-Vorgaben anzupassen. Bei Nichteinhaltung der DMA-Vorschriften drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.

Während in Deutschland Bestpreisklauseln nach einer wegweisenden Entscheidung des Bundeskartellamtes (2015) und der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (2021) rechtswidrig sind, waren die umstrittenen Vertragsbedinungen in EU-Mitgliedsstaaten wie Irland, Polen, Schweden oder Spanien und vielen weiteren bis zuletzt noch gelebte Praxis.

Parallel zur Umsetzung der DMA-Verpflichtungen zeichnet sich zudem eine Gesetzgebung auf höchster europäischer Ebene ab: Seit Mitte 2020 streiten mehr als 300 deutsche Hotels und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Die Hotels fordern Schadensersatz wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung von Bestpreisklauseln durch Booking.com. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2023 ausgesetzt, um dem EuGH zwei Fragen vorzulegen, eine davon, ob die Bestpreisklauseln notwendige Vertragsnebenabreden in dem Vertragsverhätlnis zwischen Booking.com und den Hotels sind.

Booking.com argumentierte, die Klauseln seien nötig, um „treuwidriges“ Verhalten der Hotels wie "Trittbrettfahren" zu verhindern. Der Bundesgerichtshof wies diese Argumente bereits 2021 zurück, erklärte die Klauseln für wettbewerbswidrig und betonte Booking.com's großen Marktanteil bei Hotelbuchungsportalen. In der Vorlage seiner Schlussanträge am 06.Juni bestätigte Generalanwalt Collins nun weitgehend diese Position und formulierte, dass die Klauseln voraussichtlich nicht unerlässlich für den Vertragszweck seien und somit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Eine endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

"Mit der europaweiten Rücknahme von Bestpreisklauseln noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraums bis 12. November 2024 will Booking.com vermutlich weiteren negativen Schlagzeilen zu seinem langjährigen unfairen Geschäftsgebahren zuvorkommen", kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschlands (IHA).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die niederländische Hotelkette Fletcher Hotels setzt den Expansionskurs in Deutschland fort und übernimmt mit dem ehemaligen Romantik Berghotel Astenkrone den zweiten deutschen Betrieb innerhalb einer Woche.

Das Hotel Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach wird nach einer Modernisierung im Spätsommer wiedereröffnet. Der europäische Spa-Anbieter bringt damit sein gesundheitstouristisches Konzept mit Thermal-Infrastruktur erstmals nach Deutschland.

Marriott International und Blacksand haben ein Abkommen über den Bau von zehn Hotels mit über 1.300 Zimmern in Saudi-Arabien unterzeichnet. Die Projekte sollen bis 2030 realisiert werden und über 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Premier Inn hat die Eröffnung eines neuen Hotels in Bremerhaven bekanntgegeben. Mit dem Standort an der Wesermündung wächst das Unternehmen nach eigenen Angaben auf 73 Hotels in Deutschland. Das neue Haus befindet sich direkt am Deich zwischen Hafen und Innenstadt und umfasst 115 Zimmer auf sieben Etagen.

Bislang war nur bekannt, dass Motel One zu den Hotelgruppen zählt, die an Teilen des Revo-Hospitality-Portfolios Interesse zeigen. Nun nennt eine Wettbewerbsbehörde weitere konkrete Standorte. Demnach will die Hotelgruppe Häuser in Deutschland, Österreich, Polen und Ungarn übernehmen.

Ein laufendes Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts macht erstmals einen Interessenten aus dem Investorenprozess der Revo Hospitality Group öffentlich. Motel One plant demnach die Übernahme von zehn Hotels in Deutschland.

Mandarin Oriental hat an der Südwestküste Mallorcas das neue Resort Mandarin Oriental Punta Negra eröffnet. Die Anlage in Calvià verfügt über 131 Zimmer sowie umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Das Hotel Dein Engel in Oberstaufen plant mit dem Projekt „Engels Ursprung“ eine umfangreiche Erweiterung. Vorgesehen sind unter anderem neue Wasser- und Freizeitbereiche, zusätzliche Gastronomieflächen sowie ein Veranstaltungsraum. Das Hotel beziffert die Investitionen auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.

Das Dorint Hotel An der Messe Köln feiert sein 25-jähriges Bestehen mit einer internen Jubiläumsfeier für die Belegschaft. Die Unternehmensleitung hebt dabei die wirtschaftliche Bedeutung des Standorts innerhalb der Hotelgruppe hervor.

Hyatt kündigt drei neue Hotelprojekte in Rom und auf Sizilien mit insgesamt 428 Zimmern an. Damit führt das Unternehmen zwei neue Marken auf dem italienischen Markt ein und reagiert auf die prognostizierten Wachstumswerte im europäischen Tourismus.