Die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum wird in Bremen künftig eingeschränkt. Um dafür die gesetzliche Grundlage zu schaffen, beschloss die Bürgerschaft am Mittwoch ein Wohnraumschutzgesetz. Eine kurzzeitige Vermietung kompletter Wohnungen soll aber bis zu 90 Tage lang erlaubt bleiben.