Corona-Hilfen: Dirk Iserlohe zieht mit Dorint wieder vor das Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen ungleich behandelt und klagt sich durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Nun hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation.

Nach Zurückweisung der Klage der Dorint Gruppe auf ausgeweitete Corona-Hilfe durch den Bundesgerichtshof (Tageskarte berichtete), hat die HONESTIS AG jetzt - per Eilantrag - „erneute Verfassungsbeschwerde“ auf Gleichstellung eingereicht. Zuvor hatten die relevanten Unternehmen der in Kölner ansässigen Hotelgruppe den Rechtsweg in den Bundesländern Bremen, Hamburg und Brandenburg ausgeschöpft.

Die Verfassungsbeschwerde umfasst ca. 300 Seiten und soll verdeutlichen, dass einerseits der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz mit der Einführung des § 28a IfSG am 19.11.2020 eine Lücke gerissen hat und andererseits das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wie auch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit den Obergrenzen der Beihilfeprogramme wettbewerbsverzerrende Wirkungen entfaltet haben. „Wir sind zuversichtlich, dass unserer erneuten Verfassungsbeschwerde stattgegeben wird und der seit April 2020 beschrittene Weg zur Gleichstellung nun endlich zum Ziel führt“, erklärt Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.

Iserlohe hat sich seit April 2020 immer wieder mit Vertretern der Bundesregierung auseinandergesetzt, um zu verhindern, dass die Hilfen durch Obergrenzen gekappt bzw. willkürlich verteilt würden. Die damalige Bunddesregierung ließ sich lediglich dazu bewegen, die Obergrenzen auf maximal 54,5 Millionen Euro pro Unternehmensverbund anzuheben. Dieses System habe aber zu disproportionalen und ungleichen Zuweisungen von Corona-Beihilfen geführt, die sich gesetzlich nicht begründen ließen, glaubt Iserlohe.

Die Dorint Hotelgruppe konnte nur etwa 43 Prozent ihres Schadens geltend machen, während den kleinen mittelständischen Unternehmen (KMUs) durchweg 95 Prozent des Schadens durch Corona-Beihilfen erstattet worden sind.

Der BGH führte in seinem Urteil gegen die Dorint Hotelgruppe vom 11. April 2024 aus: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt ... Die Klägerinnen können ihr Unternehmerrisiko nicht auf die Allgemeinheit abwälzen und sich insoweit auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten berufen.“ Dirk Iserlohe kritisiert diesen Richterspruch wie folgt: „Mit den 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern, die nicht genutzt sondern zweckentfremdet worden sind und den der Bundesregierung zugewiesenen aber nicht abgerufenen Mitteln der EU in Höhe von 28 Milliarden Euro, hätte man leicht eine Gleichstellung aller Unternehmen erreichen können“. Sein Resümee: “Das Geld stand also nach dem Willen des Gesetzgebers zur Verfügung und damit auch die etwa eine Milliarde für die benachteiligten Hotelgesellschaften“.

Die aktuelle Verfassungsbeschwerde basiert auf der Annahme, dass die früheren Leitlinien einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2023 (Rn 38) umgesetzt werden: „... Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“ Nach Interpretation vom Dorint Aufsichtsratschef Iserlohe wird somit das höchste Gericht seinem Begehren am Ende stattgeben.

Der kämpferische Hotelier geht davon aus, dass Bundeskanzler Scholz lernen müsse, dass sein von ihm nicht ernst gemeintes Versprechen vom 13. März 2020: „Wir haben die finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen“, nun vom Bundesverfassungsgericht eingefordert werde. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC bereitet laut Reuters ein Vorgehen gegen Booking Holdings wegen möglicherweise irreführender Hotelwerbung vor. Nach Angaben einer dieser Personen könnten die möglichen Strafen mehr als 500 Millionen Dollar betragen.

Die Motorworld Group plant am Hockenheimring eine neue Erlebnis- und Veranstaltungswelt. Das Projekt soll Motorsport, Handel, Werkstätten, Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungen und Dienstleistungen an dem Rennsportstandort miteinander verbinden.

Das Hotel The Hoxton, Amsterdam hat seine Räumlichkeiten an der Herengracht nach zehnjährigem Bestehen umfassend neugestaltet. Neben der Lotti’s Bar und dem Tagungsbereich wurden fünf individuelle Signature-Zimmer renoviert.

Premier Inn hat am Bodensee ein neues Hotel eröffnet. Der sechsgeschossige Neubau ist das 76. Hotel der Marke in Deutschland. Neben dem bereits bestehenden Standort in Lindau ist die Hotelgruppe damit nun auch in Konstanz vertreten.

Im August 2026 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 58,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1,1Prozent weniger als im August 2025.

Die Betreibergesellschaft des ehemaligen Hotels Reichshof in Norden, das heute Tides Boutique Hotel heißt, hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nach Angaben von des Insolvenzverwalters werde der Hotel- und Gastronomiebetrieb uneingeschränkt fortgeführt.

Im Darknet werden nach Angaben der Lindner Hotels AG Daten angeboten, die mutmaßlich aus dem Cyberangriff vom 8. Juni 2026 stammen. Überprüfte Beispieldaten enthalten tatsächlich Daten aus den betroffenen Beständen; der genaue Umfang der Datenentwendung werde weiter untersucht.

Wenn die nächste Generation übernehmen soll, bringt das in familiengeführten Häusern immer auch Herausforderungen mit sich. Als Hotelier in dritter Generation kennt Thomas Walther vom Hotel Walther und Hotel Steinbock diese nur zu gut – und berichtet Oliver Meyer im HotelPartner-Podcast, wie der Generationenwechsel erfolgreich ablaufen kann und welche Rolle das Thema Führung dabei spielt.

Die MHP Hotel AG hat ein Rückkaufangebot für bis zu 4.403.530 Aktien zu je 1,35 Euro beschlossen. Die Annahmefrist läuft vom 13. Oktober bis zum 2. November 2026; die erworbenen Aktien sollen überwiegend eingezogen werden.

Leonardo Hotels Central Europe hat das neu positionierte Leonardo Hannover Medical Park offiziell eröffnet. Aus zwei zuvor getrennt betriebenen Hotels ist ein gemeinsames Haus mit 208 Zimmern entstanden. Zum Konzept gehört auch eine Kooperation mit Tui Blue.