DEHOGA Sachsen: Zweck der Übernachtung bestätigen lassen

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Hotels, die trotz der verschärften Corona-Maßnahmen Menschen beherbergen, sollte sich nach Angaben des sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes den Zweck der Übernachtung schriftlich bestätigen lassen. Nur so sei der Hotelier oder Pensionsbesitzer auf der sicheren Seite, weil es sicherlich wieder Kontrollen geben werde, sagte der sächsische Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein am Mittwoch auf Anfrage. Generell dürfe man die Kontrollen aber nicht alleine den Unternehmern überlassen.

Seit Montag dürfen Hotels bundesweit keine Touristen mehr aufnehmen. Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende sowie zumindest in Sachsen auch Teilnehmer an einer angemeldeten und genehmigten Versammlung oder Demonstration. Es sei aber eine wirtschaftliche Entscheidung des Unternehmers, ob er sein Haus überhaupt öffne, erläuterte Klein. «Daher brauchen wir dringend eine verbindliche Entscheidung über die versprochenen Entschädigungszahlungen.»

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte am Dienstag rasche Hilfen für die von Corona-Beschränkungen betroffenen Unternehmen bis Ende des Monats angekündigt. Sein Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten, hatte Altmaier nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Teilnehmern am Dienstag in einer Online-Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag gesagt. Altmaier sagte den Angaben zufolge, die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium über die Auszahlungsdetails seien bereits sehr weit fortgeschritten.

Die betroffenen Firmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen sollen entschädigt werden. Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern bekommen 75 Prozent des Umsatzes erstattet, den sie im November 2019 erwirtschafteten. Größere Firmen sollen rund 70 Prozent bekommen. (dpa)


 

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