Wird im Hotelzimmer etwas geklaut, haftet in Deutschland der Hotelier. Und zwar unabhängig davon, ob die Wertsachen im Safe lagen oder nicht. Einschränkungen, wie zum Beispiel ein genereller Haftungsausschluss, gelten grundsätzlich nicht, erklärte Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich. Anders sieht es beim eigenen PKW und den Sachen darin aus.












