Dorint zieht gegen Hotel-Lockdown vor Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Die Hotelgruppe Dorint hat Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln mit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden.

Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun «am Scheideweg», so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.

Kein Rechtsanspruch auf Novemberhilfe?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier habe durch sein Ministerium sogenannte Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfen verfassen lassen, schreibt Dorint. Diese enthielten in ihrem Text gleich zu Beginn folgenden Hinweis: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung“. Noch am Wochenende widersprach die Justizministerin Christine Lambrecht mittelbar gegenüber der dpa in folgender Meldung: „Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält staatliche Entschädigungszahlungen an die Wirtschaft für rechtlich geboten, bis die einschneidenden Corona-Auflagen aufgehoben werden.“ (Tageskarte berichtete) Der Bundesjustizministerin sei es also bewusst, dass schwerwiegende Eingriffe in den Artikel 12 (Berufsfreiheit) auch einer Entschädigung unterliegen müssen. Somit wer durch die Auffassung der Bundesjustizministerin deutlich, dass die Einschränkungen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes, wie das Beherbergungsverbot, zwingend zu Entschädigungen führen müssten, argumentiert Dorint-Chef Iserlohe. Das werde jedoch durch die Einsortierung des neuen Paragrafen unterlaufen. Der neue Restriktionskatalog nach §28a IfSG werde eben nicht vom Entschädigungsparagrafen 65 IfSG erfasst.

Unnötige Schleife über Europa – keine Zustimmungserfordernisse

Noch nicht genug dieses Widerspruchs, seitens des Bundeswirtschaftsministeriums werde auch noch darauf hingewiesen, dass Hilfen über eine Millionen Euro mit der EU abzustimmen seien, führt Dorint weiter aus. Wie der Justizministerin sicherlich klar sei, sei eine Entschädigung keiner Beihilferegelung zuzuordnen. Deshalb sei die Einsortierung einer Novemberhilfe in die Förderprogramme grundlegend falsch.

Das Wesen von Förderprogrammen liege in der Unterstützung von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUS), z.B. bei Entwicklungs- und Forschungsprojekten. Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung ist hier der Beihilfeaspekt des passiv handelnden Staates zu beachten. Bei den geforderten Entschädigungsleistungen gehe es allerdings nicht um Forschungsprojekte, sondern schlicht um den Ausgleich von entstandenen Schäden durch den aktiven staatlichen Eingriff.

Darüber hinaus habe die Europäische Kommission längst festgestellt, dass die Corona Pandemie ein außergewöhnliches Ereignis sei. Daher spielen Beihilfetatbestände hier keine Rolle, so Dorint. „Was also hindert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier daran, den geschädigten Unternehmen verpflichtende Entschädigungen durch den schwerwiegenden Eingriff des Staates in Artikel 12 (Berufsfreiheit), unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Artikel 3 (Gleichheitsprinzip) zeitgerecht und angemessen zu zahlen“, fragt sich Hotelunternehmer Dirk Iserlohe.

Die juristische Konsequenz sei nun nun, dass die Dorint Hotelgruppe eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe. Und zwar deshalb, da die Novemberhilfe, die eigentlich „November-Entschädigung“ heißen müsste, nicht zeitgerecht ausgezahlt wurde. Das führe zur Gefährdung der Existenz einer gesamten Branche. Zumal die Insolvenzantragspflichten für die Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 wieder gesetzlich vorgegeben seien. Pachten, Mieten, Kapitaldienst und Kosten liefen doch weiter, werden auch jetzt im November wieder fällig und müssen gezahlt werden.

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Dorint-Hotelgruppe sehen das Unternehmen somit schwerwiegend in ihren Grundrechten verletzt. Und zwar einerseits wegen der Verhängung von zurzeit entschädigungslosen Beherbergungsverboten und der damit einhergehenden schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Artikel 12 und 14. Anderseits aber auch wegen der Differenzierung der Novemberhilfen für Unternehmen nach ihrer Größenordnung, was nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes – der gebotenen Gleichberechtigung – entsprechen würden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Motel One Group hat in der österreichischen Hauptstadt ihr fünftes Haus eröffnet. Der neue Standort in der Donau City zeichnet sich durch ein Konzept aus, das moderne Architektur und Naturverbundenheit vereint, und präsentiert ein exklusives Design des Künstlers Paul Riedmüller.

Die Schweizer Hotelgruppe The Living Circle erweitert ihr Portfolio um das Hotel Bergwelt Grindelwald. Die operative Übergabe an den neuen Eigentümer ist für Herbst 2026 geplant und soll in enger Abstimmung mit der bisherigen Betreiberin erfolgen.

Die Dormero Hotelgruppe setzt ihre Expansion in Rheinland-Pfalz fort. Nach Koblenz, Worms und Bad Kreuznach wird das Best Western Hotel Pirmasens in der Bahnhofstraße 35 das nächste Haus der Gruppe. Die Übernahme des Hotels mit 45 Zimmern ist für das zweite Halbjahr 2026 geplant.

Die Villa Keller in Saarburg, Rheinland-Pfalz, ist nach umfangreicher Sanierung und Neugestaltung als Boutique-Hotel wiedereröffnet worden. Das Haus, dessen Ursprünge auf das Jahr 1801 zurückgehen, empfängt seit dem 1. November 2025 Gäste. Es gehört zur Erasmus Collection der Gastgeberfamilie Boesen.

Eine aktuelle Marktstudie vergleicht die Hotelstandorte am Starnberger See und Tegernsee und zeigt, wo Investoren und Betreiber die aktuell besten Perspektiven finden. Der Artikel beleuchtet die strukturellen Unterschiede in Angebot und Nachfrage sowie die jeweiligen Investorendynamiken der südbayerischen Destinationen.

Motel One plant mit 128 Zimmern, einer Skybar und einem Tagescafé den ersten Standort in der Bodenseeregion. Das 26 Millionen Euro teure Projekt in Bregenz soll 2029 eröffnen.

Die größte Hotelkette Skandinaviens, Scandic Hotels, hat ihren Expansionskurs in Deutschland fortgesetzt und am 1. Dezember ihr achtes Haus bundesweit eröffnet. Das Scandic Stuttgart Europaviertel liegt zentral in der Stadt und wurde umfassend renoviert.

Die Handwritten Collection setzt ihren Wachstumskurs fort und eröffnet mit dem Blooma Hotel Liège Centre ein neues Haus in Lüttich in Belgien. Das Hotel verfügt über 149 Zimmer, deren Gestaltung sich an den berühmten botanischen Gärten Lüttichs und der Vergangenheit des Gebäudes als ehemaliges Kloster orientiert.

Hyatt setzt im Luxussegment auf eine neue Führungskraft und ambitionierte Expansionspläne. Ein Fokus liegt auf dem internationalen Debüt der Wellness-Marke Miraval im Roten Meer sowie auf Neueröffnungen der Marken Park Hyatt und The Unbound Collection.

Die Luxushotelgruppe Four Seasons kehrt nach 20 Jahren in die deutsche Hauptstadt zurück. Das Unternehmen übernimmt in Partnerschaft mit dem europäischen Hotelentwickler Gruppo Statuto das Management des Hotel de Rome in Berlin-Mitte und wird es nach einer umfassenden Renovierung Ende 2027 als Four Seasons Hotel Berlin wiedereröffnen.