Die sogenannte Dresdner Bettensteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat der 5. Senat des sächsischen Oberverwaltungsgerichts am Donnerstag entschieden. Damit darf die Stadt die Abgabe weiter von Hotels und Herbergen eintreiben. Lediglich in einem Punkt muss die Stadt ihre Satzung ändern.