Für Fernsehempfang über DVB-T müssen Hoteliers keine Gema-Gebühren bezahlen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Diese Art der Übertragung sei keine öffentliche Wiedergabe, so die Begründung der Richter. Die Verwertungsgesellschaft hatte von einem Berliner Hotel 765 Euro Gebühren verlangt, vorherige Instanzen hatten noch der Gema Recht gegeben.











