Online-Bewertungen sind wichtig. Das hat auch das Bundeskartellamt mit seiner aktuellen Sektoruntersuchung deutlich gemacht und fordert daher die Online-Portale auf, strikt gegen gefälschte Bewertungen und deren Urheber vorzugehen (Tageskarte berichtete). Ein Vorgehen, das HolidayCheck laut eigener Aussage bereits seit vielen Jahren umsetze und unterstütze. Das Portal geht dabei noch weiter und fordert: Das Fälschen von Bewertungen müsse ein strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand werden. Nur so könne Bewertungsbetrügern das Handwerk gelegt werden.
„HolidayCheck verfolgt seit Jahren eine strikte Null-Toleranz-Politik, wenn es um Fake-Bewertungen geht“, erklärt Georg Ziegler, Director Brand, Content und Community bei HolidayCheck. „Wir arbeiten kontinuierlich am Ausbau unseres manuellen und technischen Prüfsystems und gehen hierbei schon weit über die vom Kartellamt geforderten Ansprüche hinaus.“ Eine detaillierte Beschreibung des Prüfprozesses findet sich hier. Das Unternehmen geht im Kampf gegen gefälschte Bewertungen auch rechtlich gegen Bewertungsbetrüger vor und konnte Ende 2019 einen weiteren Sieg vor Gericht gegen Fivestar Marketing erzielen (Tageskarte berichtete).
Klare Forderung: Bewertungsbetrug als Straftatbestand
Das Online-Portal fordert klare und ausreichende rechtliche und politische Rahmenbedingungen und die Einordnung des Verkaufs von Fake-Bewertungen in das Strafrecht. „Gefälschte Bewertungen sind in unseren Augen Betrug am Urlauber. Die Einordnung als strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand würde uns die Möglichkeit geben, direkter und noch intensiver gegen Bewertungsbetrüger vorzugehen und es uns erleichtern, ihnen das Handwerk zu legen. Wir hoffen sehr, dass die aktuelle Diskussion dazu beiträgt, dass sich auch in Politik und Rechtssetzung die Weichen richtig stellen werden“, so Ziegler.
Aktuell ist der Verkauf und das Verfassen von gefälschten Bewertungen lediglich ein zivilrechtliches Vergehen, was die Durchsetzung von Gerichtsurteilen gegen Bewertungsbetrüger erschwert.