Gericht kippt vorläufig Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt

| Hotellerie Hotellerie

Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt für Gäste aus Corona-Risikogebieten gestoppt. Der 3. Senat setzte die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit war der Eilantrag eines Vermieters von Ferienwohnungen erfolgreich.

Der DEHOGA Sachsen-Anhalt hatte die Landesregierung zuvor aufgefordert, das Beherbergungsverbot zurückzunehmen. Es stelle eine starke Wettbewerbsverzerrung da und habe eine «Stornierungswelle höchsten Ausmaßes» verursacht, teilte der Verband mit. 


Anzeige

Covid-19: Corona-Schnelltest in Hotels und Restaurants

Gäste, Mitarbeiter, Hoteliers und Gastronomen wollen in der Corona-Krise mehr Sicherheit. Die neuen Covid-19-Schnelltests schaffen unmittelbar Klarheit, sind einfach in der Anwendung und inzwischen zu attraktiven Preisen frei erhältlich.

Mehr erfahren


Die Vorschriften zur Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten stehen seit Wochen bundesweit in der Kritik. In einigen Ländern hatten Gerichte die Regelung kassiert, weil die Auswirkungen auf die Ausbreitung des Coronavirus zweifelhaft seien. In anderen Ländern kippten die Landesregierungen das Verbot selbst. Dadurch würden viele Touristen auf Nachbarbundesländer ausweichen, so der Verband.

Beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg waren zwei Klagen gegen die Regelung anhängig. Das Gericht hatte die Landesregierung aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Das habe die Landesregierung noch immer nicht getan, kritisierte der DEHOGA

In Sachsen-Anhalt mussten Reisende aus Risikogebieten einen negativen und höchstens 48 Stunden alten Coronatest vorlegen, um absteigen zu dürfen. Das sei angesichts der inzwischen vielen Tests und der vielen Risikogebiete nicht mehr praktikabel, so der Verband. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat ihr neues Fünf-Sterne-Resort in Salò am Gardasee offiziell eröffnet. Das Investitionsvolumen für das Mixed-Use-Projekt beläuft sich auf rund 150 Millionen Euro.

Arabella Hospitality übernimmt den Betrieb des neuen Hotels Moxy Munich South im Münchner Stadtquartier The Source. Die Fertigstellung des 164 Zimmer umfassenden Hauses ist für das Jahr 2028 geplant.

Auf dem Ostkinberg in Scheidegg ist ein Wellness-Hotel mit rund 120 Zimmern und Suiten geplant. Laut Allgäuer Zeitung soll es Teil der Lerch Genusswelten werden; Geschäftsführer Thomas Lerch äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem Projekt.

​​​​​​​Alle acht Seminaris-Hotels durchlaufen einen Betreiberwechsel. Vier Häuser seien bereits zum 15. September 2026 an die Belvilla Deutschland GmbH übergegangen und werden bereits als Sunday-Hotels vermarktet. Die übrigen vier sollen zum 1. Oktober folgen. Das bestätigte Seminaris auf Anfrage von Tageskarte.io.

Der Hotelverband Deutschland sieht in den neuen Booking.com-Zusagen einen Fortschritt, will ihre Wirkung aber in der Praxis prüfen. IHA-Präsident Otto Lindner stellt insbesondere Fragen zum Genius-Programm.

Die EPH Group plant im Mittelburgenland ein Fünf-Sterne-Resort mit rund 300 Betten. Der Grundstückserwerb setzt insbesondere eine rechtskräftige Baubewilligung voraus.

Das neue Roomers ParkView im Frankfurter Westend ist ab sofort für Aufenthalte ab Dezember 2026 buchbar. Das Haus verbindet die Marke Roomers mit The Luxury Collection von Marriott.

People Inc. hat das Übernahmeangebot für den Casino- und Hotelbetreiber MGM Resorts zurückgezogen. Dabei spielte offenbar auch die anhaltende Skepsis von Investoren hinsichtlich eines milliardenschweren Großprojekts eine entscheidende Rolle.

Das Messegelände Hannover entfaltet laut einer aktuellen Studie eine erhebliche ökonomische Wirkung auf das regionale Gastgewerbe. Allein in Hannover werden in einem durchschnittlichen Messejahr mehr als 120 Millionen Euro im Gastgewerbe umgesetzt.

Praemia widerspricht Novum nach der Schließung des Crowne Plaza Frankfurt. Die Eigentümerseite verweist auf geplante Sanierungsgespräche und erklärt, nach ihrer Kenntnis habe keine behördliche Entscheidung die Schließung erforderlich gemacht.