Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus

| Hotellerie Hotellerie

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich «mit sofortiger Wirkung» nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Landesregierung hatte das Verbot erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut Gericht «nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar». Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants, Tagungsräume und Geschäfte

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat.
Jetzt mehr erfahren
 


Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Österreichs Hotels erwarten für die Wintersaison stabile Übernachtungszahlen, aber rückläufige Betriebsergebnisse. Hohe Beschäftigungskosten, zurückhaltende Gästeausgaben und erschwerte Finanzierungen belasten die Betriebe.

Six Senses plant für 2027 vier Neueröffnungen in Mailand, Spanien, Tel Aviv und Saudi-Arabien. Vorgesehen sind Stadthotels, ein Resort auf einem historischen Anwesen und eine Anlage in einer Wüstenlandschaft.

Das Designer Motel glockna in Fusch an der Großglocknerstraße hat fünf Chalets und einen Infinitypool fertiggestellt. Die Eröffnung des Hotels mit Zimmern, Suiten, Spa und Restaurant ist für den 19. Dezember 2026 geplant.

Hotels unter einer Marke stellen inzwischen 45,5 Prozent der Hotelzimmer in Deutschland. Der DACH-Bericht von Horwath HTL dokumentiert steigende Markenanteile in allen drei Ländern und die Expansion durch Marken- und Betreiberwechsel.

Charlotte Pauls ist in den Bremer Familienbetrieb rund um das Hotel Munte eingetreten. Sie und ihr Cousin Luca vertreten die fünfte Generation der Unternehmerfamilie und sollen Mitte 2027 gemeinsam die Betriebsleitung übernehmen.

Premier Inn meldet zehn Hoteleröffnungen und 19 Prozent mehr Halbjahresumsatz in Deutschland. Zugleich steigt der bereinigte Vorsteuerverlust auf acht Millionen Pfund. Für das Gesamtjahr hält Whitbread am Gewinnziel für Deutschland fest.

Relais & Châteaux stellt seinen 580 Mitgliedern die Plattform MyImpact zur Verfügung. Sie erfasst CO₂-Bilanzen der Hotels und schätzt mögliche Emissionsminderungen; ab 2027 sollen betriebliche Praktiken auch in die Bewertung der Häuser einfließen.

May & Co. plant neben dem Kölner Dom ein Hotel mit rund 250 Zimmern. Die Untergeschosse des bestehenden Büro- und Geschäftshauses sollen erhalten bleiben; die Fertigstellung ist für Mitte 2030 vorgesehen.

Die So!Apart 2026 diskutiert das Verhältnis von Hotellerie und Apartmentsegment sowie Fragen zu Finanzierung und Buchungen über KI-Suche. Die Fachtagung findet am 18. und 19. November im Berliner Metropol statt.

 

Die Hotelstars Union sieht Fortschritte bei der Kennzeichnung der Hotelsterne in KI-Assistenten und auf Buchungsplattformen. Sterne sollten ausschließlich für offiziell klassifizierte Hotels verwendet und Bewertungen europaweit einheitlich dargestellt werden.