Seit Jahren wird in Deutschland um die sogenannte Bettensteuer gestritten, die in dutzenden Städten und Gemeinden von Übernachtungsgästen kassiert wird. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen und sorgt für Unverständnis und Enttäuschung in der Hotellerie.
Mit großem Unverständnis reagieren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) auf das am Dienstag ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg sowie der Stadt Breisgau in Freiburg.
Das höchste deutsche Gericht entschied, dass die örtlichen Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben, auch Bettensteuer, City-Maut oder Kulturförderabgabe genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. „Wir sind maßlos enttäuscht über diese Entscheidung, auf die wir über sechs Jahre gewartet haben. Leider wurden dem kommunalen Steuerfindungsrecht keine Grenzen gesetzt. Es bedeutet nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag für die Branche“, so die Verbände.
Auch das zur Block Gruppe gehörende Grand Elysée am Dammtor hatte Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beibehaltung der Bettensteuer hätten wir uns aus Sicht des Hotelgewerbes anders gewünscht», sagte Stephan von Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Block Gruppe, der Deutschen Presse-Agentur. Aber selbstverständlich akzeptiere man den Richterspruch.
Die Entscheidung treffe die Branche zum ungünstigsten Zeitpunkt, so die Verbände. So belaufe sich der Umsatzrückgang für die Beherbergungsbetriebe im 1.Quartal 2022 im Vergleich zu dem Vorkrisenjahr 2019 auf real minus 39,7 Prozent. In 2020 verzeichnete die Hotellerie durch die harten Corona-Maßnahmen einen Verlust von minus 45,7 Prozent, in 2021 von minus 44,8 Prozent.
„Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Die Beherbergungsbetriebe sind wichtige Leistungsträger vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Innenstädte lebenswert. Jede Stadt muss ein vitales Interesse daran haben, dass sich die Betriebe und Innenstädte von der Pandemie erholen. Da ist es absolut kontraproduktiv in Zeiten hoher Inflation und explodierender Energiepreise jetzt über neue Belastungen der Hotels und ihrer Gäste nachzudenken“, mahnen DEHOGA und IHA.
Beide Verbände haben jahrelang gegen die Erhebung von Bettensteuern bei privaten und beruflich bedingten Übernachtungen gekämpft und drei Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers begleitet und unterstützt.
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit örtlicher Übernachtungssteuern erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz:
„Die Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt. Ob die Bettensteuer allerdings das richtige Instrument ist, für eine nachhaltige, verlässliche und faire Finanzierung touristischer Aufgaben zu sorgen, muss bezweifelt werden. Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden. Das Urteil und seine Folgen für die Tourismusfinanzierung müssen nun sorgfältig ausgewertet werden." (Mit Material der dpa)