Hoteldirektor präsentiert Gästefahrzeuge mit Nummernschildern in Sozialem Netzwerk

| Hotellerie Hotellerie

Der Direktor eines Hotels einer bekannten deutschen Marke hat auf LinkedIn ein Video aus der Tiefgarage der Herberge veröffentlicht. Zu sehen sind die Porsche-Boliden von Gästen. Die Nummernschilder sind gut zu erkennen. Liegt die Einwilligung der Gäste für eine solche Veröffentlichung vor, sind solche Video unproblematisch. Ist das nicht der Fall, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Zu seiner Veröffentlichung schrieb der Hoteldirektor: „Wir haben die besondere Ehre, außergewöhnliche Gäste mit ihren noch außergewöhnlicheren Oldtimern bei uns begrüßen zu dürfen. Die edlen Klassiker – darunter wahre Porsche-Ikonen – finden in unseren Garagen ein sicheres Zuhause während ihres Aufenthalts. […] Ein herzliches Dankeschön für das Vertrauen und dafür, dass Sie das […] Hotel [...] für Ihren […]-Trip gewählt haben.“

Mittlerweile hat der Hoteldirektor das Video gelöscht. Ein Screenshot zeigt einen Ausschnitt.

Aber ein Nummernschild ist mehr als nur ein Blech: Hotels, die Autokennzeichen ihrer Gäste, ohne deren Zustimmung, veröffentlichen – etwa auf Social Media, auf der Website oder sogar in der Lobby auf einem Aushang – riskieren Ärger mit dem Datenschutz. Was für manche wie eine nette Serviceidee oder ein harmloses Detail wirkt, ist laut DSGVO eine Grauzone mit rechtlichen Fallstricken. Ob die Zustimmung der Gäste in diesem Fall vorlag oder nicht, ist nicht bekannt.

Der Hotelier und Unternehmer Marco Nussbaum kommentierte den Fall auf LinkedIn: „Ein Hotelmanager sollte, so verlockend der digitale Ruhm auch sein mag, aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen tunlichst davon absehen, Videoaufnahmen von Fahrzeugen samt Kennzeichen aus der hoteleigenen Tiefgarage öffentlich zu teilen, insbesondere in sozialen Medien. Was nach Dankbarkeit und harmloser Marketingidee klingt, kann rechtlich schnell in die Sackgasse führen, mit teurem Strafzettel im Gepäck.“

Nussbaum hat Recht: Denn: Kfz-Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten, sofern sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können – und genau das ist bei Hotelgästen oft der Fall. Sobald das Kennzeichen mit einem konkreten Aufenthalt verbunden ist, liegt ein Personenbezug vor.

Öffentlich nur mit Einwilligung

Die DSGVO lässt die Verarbeitung solcher Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Für die öffentliche Darstellung eines Fahrzeugs samt Nummernschild braucht es eine ausdrückliche Einwilligung des Gastes – freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar. Ohne diese ist eine Veröffentlichung unzulässig.

Das betrifft unter anderem:

  • Fotos vom Hotelparkplatz in sozialen Netzwerken
  • Gästelisten mit Fahrzeugangaben
  • Aushänge zur Parkplatzverwaltung mit sichtbarem Kennzeichen

Interne Nutzung erlaubt – aber mit Regeln

Anders sieht es bei der internen Nutzung von Kennzeichen aus, etwa zur Schrankenöffnung oder Parkraumverwaltung. Hier kann sich das Hotel auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen – vorausgesetzt, die Verarbeitung ist in der Datenschutzerklärung transparent dargestellt, und die Gäste sind darüber informiert.

Trotzdem gilt: Auch intern sollte der Zugriff auf diese Daten nur autorisierten Personen vorbehalten bleiben, und sie sollten nach Zweckentfall gelöscht werden.

Teure Folgen bei Verstößen

Hotels, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren nicht nur Abmahnungen durch betroffene Gäste, sondern auch Bußgelder der Datenschutzbehörden. Derartige Fälle sind in der Vergangenheit bereits mehrfach bekannt geworden – auch in anderen Bereichen wie Videoüberwachung oder WLAN-Tracking.

Was wie ein kleines Detail wirkt, kann schnell zur Datenschutzfalle werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sensible Daten wie Kennzeichen mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie Namen oder Adressen – und sich bei Unsicherheiten juristisch beraten lassen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Spanien und die Kanaren dominieren die aktuelle Gunst der Urlauber für den Sommer 2026. Der HolidayCheck Award bestätigt zahlreichen Hotels in diesen Regionen eine über Jahre hinweg konstant hohe Gästezufriedenheit.

Die MHP Hotel AG hat ihren Umsatz im ersten Quartal 2026 deutlich gesteigert. Treiber waren laut Unternehmen unter anderem neue Hotels im Portfolio sowie veränderte internationale Reiseflüsse.

 

WorldHotels erweitert sein Portfolio um eine neue Glamping-Marke. Zum Start gehören drei Standorte in den USA und Honduras, weitere Projekte werden geprüft.

Ein LinkedIn-Beitrag von Marco Nussbaum hat eine Debatte über steigende Frühstückspreise in Hotels ausgelöst. In den Kommentaren schildern Hoteliers und Branchenvertreter unterschiedliche Beobachtungen zu Preis, Angebot und Nachfrage.

In Travemünde (Lübeck) soll ein neues Hotelprojekt realisiert werden. Die DSR-Gruppe stellte jetzt das geplante Henri-Hotel vor. Das Haus soll nach Angaben der Beteiligten im Jahr 2027 eröffnet werden.

Die MHP Hotel AG hat die Neupositionierung des Andaz Vienna am Belvedere zum Hyatt Regency Vienna erfolgreich abgeschlossen. Das Haus mit 303 Zimmern setzt künftig verstärkt auf internationale Geschäftskunden und das Tagungssegment.

Die Leonardo Hotels arbeiten künftig mit der SRH Fernhochschule zusammen, um ihren Mitarbeitern vergünstigte Fernstudiengänge und Zertifikate anzubieten. Bei entsprechender Karriereplanung unterstützt der Arbeitgeber die akademische Weiterbildung zudem finanziell.

Die Althoff Hotels bringen ihre Marke Urban Loft nach Zürich und planen für 2028 die Eröffnung eines Hauses mit 173 Zimmern im ehemaligen Löwenbräu-Areal. In Zusammenarbeit mit PSP Swiss Property wird dazu ein bestehendes Bürogebäude umgenutzt.

Die irische Staycity Group expandiert in Berlin und hat einen Pachtvertrag über 20 Jahre für das Projekt Brooks on East unterzeichnet. In den zwei Türmen des Quartiers Media Spree entstehen bis 2027 insgesamt 222 Apartments der Marke Wilde.

Nach einem Großbrand im Luxushotel Klosterbräu in Seefeld ist das Feuer gelöscht. Rund 400 Einsatzkräfte waren beteiligt, sieben Personen wurden leicht verletzt, die Ursache ist noch unklar.