Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bußgelder in Millionenhöhe

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Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben Berliner Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Alleine in sieben Bezirken belief sich die Summe auf 3,4 Millionen Euro, wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den zwölf Bezirksämtern hervorgeht, von denen neun geantwortet haben. Den größten Anteil daran hält Friedrichshain-Kreuzberg, wo in den vergangenen drei Jahren 717 Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 3,1 Millionen Euro verhängt wurden.

Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, benötigt dafür seit 2014 eine Genehmigung. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 vom Senat noch einmal verschärft. Seither brauchen auch diejenigen Anbieter zumindest eine Registriernummer, die lediglich ein Zimmer an Touristen untervermieten wollen. Eine darüber hinaus gehende Genehmigung benötigen sie dann, wenn das Zimmer mindestens halb so groß ist, wie die gesamte Wohnung.

Hunderte Registriernummern wurden in den Bezirken seither vergeben. Sie sollen auf den Portalen den Nachweis liefern, ob es sich um ein legales Angebot handelt. Doch aus Sicht der Bezirke funktioniert das nach wie vor nur unzureichend. «Bedauerlicherweise veröffentlichen die Onlineportale die Angebote nach wie vor, auch ohne Angabe der Registriernummer», heißt es etwa vom Bezirksamt Mitte.

«Das Aufspüren illegaler Angebote auf den Seiten der entsprechenden Anbieter ist dadurch kaum leichter geworden», ergänzt das Bezirksamt Neukölln. «Denn die eigentliche Schwierigkeit bei der Ermittlung bleibt, dass genaue Wohnungsdaten nicht bekannt sind.» Sechs weitere Bezirke berichten über ähnliche Probleme. Einzig Lichtenberg gibt an, dass «durch die Möglichkeit, zweckfremde Nutzungen von Wohnungen auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu melden», eine Verfolgung «ungenehmigter Zweckentfremdung» einfacher geworden sei.

Das größte Online-Portal in Berlin, Airbnb, weist die Kritik der Bezirke zurück und fordert vor allem ein Online-Verfahren zur Vergabe der Registriernummer. «Deshalb befürworten wir zeit- und verhältnismäßige Regeln, die die Berlinerinnen und Berliner einfach befolgen können», teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. «Wir möchten gemeinsam mit dem Senat an einer langfristigen Lösung arbeiten, die den bisherigen Prozess für alle erleichtert.»

Ein solches Online-Verfahren gebe es etwa bereits in Hamburg. «Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des digitalen Registrierungssystems wurden dort mehr Registrierungsnummern ausgestellt, als in Berlin innerhalb eines Jahres», hieß es weiter von Airbnb. Der Berliner Senat verweist hingegen auf unterschiedliche Genehmigungsbedingungen in der Hansestadt.

Je nach Bezirk dauert die Beantragung einer Registriernummer unterschiedlich lang. «Wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, und die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, kann innerhalb von fünf Tagen ein Bescheid erteilt werden», teilte etwa das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit. In Charlottenburg-Wilmersdorf kann der Antrag sogar noch am selben Tag bearbeitet werden, sofern alle Unterlagen vorliegen. In Friedrichshain-Kreuzberg dauert das Verfahren hingegen vier bis sechs Wochen. In Neukölln kann es bis zu zwei Monate dauern.

Der Senat verschärfte Mitte Februar das Gesetz noch einmal. Künftig sollen Online-Portale in Berlin Angebote ohne vorhandene Registriernummer nicht veröffentlichen dürfen. Zudem soll nun jeder Anbieter eine solche Nummer beantragen müssen - unabhängig von der Größe des Zimmers oder ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Mieter handelt. Noch muss das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Wann es in Kraft tritt, ist noch unklar. (dpa)


 

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