Klagen gegen Obergrenze bei Hotelauslastung in Mecklenburg-Vorpommern abgewiesen

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat eine Klage gegen die Belegungsobergrenze von 60 Prozent der Betten in Hotels in Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch als unbegründet abgelehnt. Der Gerichtsbeschluss bezieht sich auf zwei Anträge der P&S Immobiliengesellschaft und der The Grand Hotel Management GmbH, vertreten jeweils durch den Geschäftsführer und Hotelier Oliver Schmidt. Er wollte mit den Klagen vor allem erreichen, dass die wegen der Corona-Pandemie festgelegte Belegungsobergrenze aufgehoben wird.

Die Landesregierung als Antragsgegnerin in dem Verfahren argumentierte, die Regelung diene in erster Linie der Beschränkung von Kontakten in den Beherbergungsbetrieben. Die Regelungen seien angesichts ihrer Geltungsdauer bis zum 10. Juni angemessen.

Das OVG erklärte, die Regelung sei erforderlich. Andere Mittel seien nicht vorhanden, um das Ziel der Verordnung, Infektionen mit dem Coronavirus zu verhindern, effektiv zu erreichen.

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) sagte, mit der Entscheidung sei der Kurs der Landesregierung bestätigt worden. «Das Gericht hat dem vorsichtigen, schrittweisen und verantwortungsvollen Vorgehen und Handeln der Landesregierung in Bezug auf den Schutz vor Corona-Neuinfektionen Rechnung getragen», sagte er. Die Corona-Pandemie sei noch längst nicht überstanden, wie die jüngsten Ausbrüche in anderen Bundesländern zeigten. Das Kabinett will Glawe zufolge in zwei Wochen entscheiden, inwieweit weitere Lockerungen, auch in Bezug auf den Tourismus, möglich sind.

Gegen die Belegungsobergrenze in Mecklenburg-Vorpommern hat auch die Dorint-Hotelgruppe mit Sitz in Köln geklagt. Sie nannte die Belegungsbeschränkungen unverhältnismäßig. Über die Klage wurde einem Gerichtssprecher zufolge noch nicht entschieden. Es handele sich nicht um einen Eilantrag. Im entschiedenen Fall wurden den Antragstellern die Kosten des Verfahrens aufgelegt.

(dpa)


 

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