In den Alpen und in Teilen Süddeutschlands herrscht das Schneechaos. Manche Orte sind von der Außenwelt abgeschnitten, teilweise wurde die höchste Lawinenwarnstufe ausgerufen. Doch kann ein Hotelgast aufgrund des Winterwetters kostenlos sein gebuchtes Zimmer stornieren? Die Antwort darauf liefert der Hotelverband (IHA):
Durch die verbindliche Buchung oder Bestellung eines Hotelzimmers komme ein gegenseitiger Vertrag zustande, schreibt der Verband auf seiner Webseite. Dieser Beherbergungsvertrag bestehe grundsätzlich auch bei ungünstigen Witterungsvoraussetzungen weiter. Nur wenn vertraglich ein Rücktrittsrecht vereinbart sei oder eine Unmöglichkeit vorliege, könnten sich die Vertragspartner ggf. kostenfrei vom Hotelaufnahmevertrag lösen.
Betroffene Hotelgäste sollten laut Hotelverband also genau die vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen und ggf. die Konditionen ihrer Reiserücktrittsversicherung prüfen. Im Falle eines Rücktrittes bzw. einer Stornierung sollte schnellstmöglich mit dem Hotel Kontakt aufgenommen werden. „Wir wissen, dass sich viele Hotels um gastfreundliche Lösungen bemühen. Auch „gestrandeten“ Reisenden wird auf vielfältigste Weise geholfen“, so die IHA-Einschätzung.