Luxushotel Nassauer Hof am Hygiene-Pranger

| Hotellerie Hotellerie

Wiesbadens Top-Hotel steht am Hygiene-Pranger. Die hessische Landeshauptstadt hat gerade diverse Kontrollergebnisse veröffentlicht. Das Amt spricht von „nicht unerheblichen hygienischen Mängel“ im Nassauer Hof. Ebenfalls auf der Liste: Das Pentahotel in Wiesbaden, das Restaurant Gollner’s, Feinkost Feickert und zwei Bäckereien.

Das Amt bemängelt im Wortlaut für die Orangerie des Luxushotels, direkt gegenüber des Kurhauses: „Im Betrieb wurden am 9.10. und 10.10.2018 nicht unerhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten Lebensmittel und Speisen darstellten.“ Die Mängel seien bei einer weiteren Kontrolle am 10.10.2018 teilweise abgestellt gewesen. Hoteldirektorin Carla Isidoro Lopes sagte der Allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung (AHGZ): „Mit den zuständigen Abteilungsleitern sind die Abläufe in der Küche neu strukturiert und noch stärkere Kontrollmechanismen eingeführt worden. Mit der Küchencrew sind außerdem weitere Schulungen zum Thema Hygiene und Sicherheit durchgeführt worden.“ Lopes sagte der AHGZ ferner dass im Zuge des Umbaus zudem die Küchen saniert werden sollen.

Auch beim Pentahotel ist die Rede von „nicht unerheblichen hygienischen und baulichen Mängeln. Hier wurde scheinbar gleich die Lebensmittelproduktion in andere geeignete Räumlichkeiten verlagert.

Immer mehr Städte veröffentlichen derzeit die Prüfergebnisse der Lebensmittelkontrolleure. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr, nach dem Kommunen nun wieder Hygienemängel mit Nennung des Betriebs im Internet darstellen können. Solche „Hygiene-Pranger“ schlagen hohe Wellen, gerade dann, wenn prominente Betriebe davon betroffen sind.

Jüngst erwischte es die TV-Köchin Maria Groß in Erfurt. Nachdem ihr Restaurant „Bachstelze“ am dortigen „Hygiene-Pranger“ aufgetaucht war, trat die Gourmet- und Fernsehköchin als Botschafterin der Stadt zurück. Ihr Vertrauen in die Wirksamkeit rechtsstaatlicher Prozesse schwinde, sagte Groß, die jetzt den Restaurantbetrieb einschränkt und Mitarbeiter entlässt. (Tageskarte berichtete)

Auch Wiesenwirt Toni Roiderer hatte jüngst mächtig Ärger mit den Behörden. Es ging um eine Lebensmittelkontrolle vom Anfang des letzten Jahres im „Gasthof zum Wildpark“ vom Hacker-Zelt-Betreiber. Ein Gericht verdonnerte den Ex-Wiesn-Wirte-Sprecher zu 90 Tagessätzen von je 1.000 Euro. (Tageskarte berichtete)

Wie die Süddeutsche berichtet, weigerte sich Roiderer ein Bußgeld nach einer Kontrolle zu bezahlen. Daraufhin sei es zu immer weiteren Kontrollen gekommen. Zuerst war Roiderer in seinem Gasthof zum Wildpark zu Jahresbeginn kontrolliert worden. Dabei sei, so der Wirt, eine „leichte Verschmutzungen“ auf dem Boden hinter einer Kochstelle entdeckt worden. Die Behörde verhängte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 2900 Euro gegen Roiderer.

Roiderer hielt die Höhe der Buße für zu hoch und die Kontrolle für Schikane und schaltete seinen Anwalt ein. Von da an eskaliert die Geschichte. Sechsmal kehrten die Kontrolleure laut Roiderer zurück und monierten Mängel wie eine kaputte Fliese und Fingerabdrücke auf Küchengeräten. 

Richtig Stimmung kam dann in das Thema als die Lobbyisten von foodwatch und die Initiative FragDenStaat  Details zu ihrer Online-Plattform „Topf Secret“ im Januar bekannt gaben. Über die Webseite sollen Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants oder Bäckereien online abfragen und veröffentlichen können. Einen Tag nach Start der Online-Plattform hatten Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt, so dass foodwatch von einem „Ansturm sprach.

Der DEHOGA Bundesverband kritisiert die Pläne von Foodwatch scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. 

Der DEHOGA sagt in einem Verbandspapier zu dem Thema: „Gastronomen dürfen nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und Arbeitsplätze gefährdet werden.“ Die Besonderheiten des Internets seien bei der Veröffentlichung zu beachten: Sobald eine Information über das Internet verbreitet werde, sei die Veröffentlichung dieser Information de facto irreversibel und aufgrund der permanenten und allzugänglichen Verfügbarkeit und unvorhersehbaren weiteren Verbreitungsmöglichkeiten nicht mehr löschbar. Derlei Informationen müssen, nach Auffassung des DEHOGA, nach spätestens einem Monat gelöscht werden. Die Bußgeldschwelle von 350 erscheine angesichts der Höchstgrenze für Bußgelder von bis zu 50.000 Euro als wesentlich zu niedrig angesetzt. Ein Bußgeld in dieser Höhe kann schon bei Bagatellverstößen verhängt werden. Die existenzbedrohenden Folgen, die aufgrund einer daraufhin folgenden Veröffentlichung der Ergebnisse drohen, stehen dazu völlig außer Verhältnis. Der DEHOGA spricht sich für einen nachhaltigen Verbraucherschutz aus. Dieser müsse jedoch zielführend, sachgerecht und rechtskonform ausgestaltet sein. Statt unter dem Deckmantel von Transparenz und  Verbraucherschutz eines zusätzlichen staatlichen Instruments in Form eines Prangers mit häufig unverhältnismäßig einschneidenden und dauerhaften wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe, bedürfe es vielmehr der konsequenten Anwendung geltenden Rechts. 

Der DEHOGA spricht sich ausdrücklich für einen nachhaltigen Verbraucherschutz aus. Dieser muss jedoch zielführend, sachgerecht und rechtskonform ausgestaltet sein. Statt unter dem Deckmantel von Transparenz und Verbraucherschutz eines zusätzlichen staatlichen Instruments in Form eines Prangers mit häufig unverhältnismäßig einschneidenden und dauerhaften wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe, bedarf es vielmehr der konsequenten Anwendung geltenden Rechts. Dieses bietet schon jetzt ausreichende Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung, um eklatanten Missständen Herr zu werden. Aufgrund der Besonderheiten des Internets wird auch eine wie auch immer bemessene Löschungsfrist letztlich nicht verhindern können, dass die einmal in das Internet eingestellten Informationen auch nach der offiziellen Löschung noch weiterhin im Internet abrufbar sein werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking darf den Wettbewerber eTraveli auch nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht übernehmen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg bestätigten eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023.

Google baut seine Hotelsuche in Europa um – und ausgerechnet Booking.com, Expedia und andere Vermittler könnten dadurch prominenter werden. Google warnt vor Nachteilen für lokale Unternehmen, während frühere Tests bereits deutliche Traffic-Verluste bei Hotels gezeigt hatten.

Hotelgäste lassen sich Essen längst ins Hotel liefern. Mehrere Hotelunternehmen binden Lieferdienste inzwischen gezielt in ihre Angebote ein: tent Hotels schafft eigene Bereiche für Lieferessen, Wyndham und Hilton arbeiten mit Grubhub, Marriott mit Uber – und Accor plant eine Uber-Partnerschaft auch in Deutschland.

Der Hotelverband Deutschland veröffentlicht die zweite Staffel seines Podcasts Zukunft Hotel mit zehn neuen Episoden und beleuchtet zum Auftakt aktuelle Fragen zu Betreiberverträgen und Hotelimmobilien.

Die Motel One Group hat ein neues Hotel mit 177 Zimmern in der Koblenzer Innenstadt eröffnet. Das Innenraumkonzept des Hauses greift den Zusammenfluss von Rhein und Mosel auf.

Auf dem ehemaligen Knorr-Bremse-Areal in München-Milbertshofen soll ein neues Quartier entstehen. Teil der Planung ist ein 88 Meter hohes Hochhaus mit Hotel und Skybar.

Iremis kauft das Novotel Freiburg am Konzerthaus für rund 28 Millionen Euro von Deka Immobilien. Nach einer Sanierung soll das Hotel mit 219 Zimmern im Herbst 2027 unter der Marke Scandic wiedereröffnet werden.

Europas Hotelinvestoren konzentrieren sich auf gehobene und luxuriöse Hotels. Im ersten Halbjahr 2026 floss die Hälfte des Investitionsvolumens in „Upper Upscale“- und „Upscale“-Hotels, während die Zahl der Transaktionen über 100 Millionen Euro um 30 Prozent stieg.

Die Centralis Immobilien Gruppe hat in einer Doppeltransaktion zwei ehemalige Hotels am Kölner Hauptbahnhof erworben. Die Gebäude sollen nun saniert und zu Serviced Apartments mit insgesamt 233 Einheiten umgebaut werden.

1912 Hotels hat die Übernahme und den Betrieb im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags der Marbella Old Town Hotel Collection im spanischen Marbella bekanntgegeben. Mit den neuen Häusern startet auch die neue Marke 1912 Collection.