Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Booking.com eingelegt. Der Verband wirft der Plattform vor, mit mehreren Geschäftspraktiken gegen Pflichten aus dem Digital Markets Act (DMA) zu verstoßen. Die ÖHV regt an, dass die Kommission einen Nichteinhaltungsbeschluss erlässt und Booking.com zur Änderung seiner Geschäftsbedingungen verpflichtet.
Booking.com wurde im Mai 2024 als sogenannter Gatekeeper für die Vermittlung von Unterkünften eingestuft. Die Beschwerde betrifft nach Angaben der ÖHV Klauseln, die Mitgliedsbetriebe ausdrücklich beanstandet hätten.
Die ÖHV beanstandet Preisnachlässe und bezahlte Platzierungen bei Booking.com
Nach Darstellung des Verbandes erlauben die Geschäftsbedingungen Booking.com, Zimmerpreise auf eigene Kosten zu senken, ohne die Hotels zu informieren oder um Zustimmung zu fragen. Die ÖHV sieht darin eine Beeinträchtigung der Preisgestaltung der Betriebe. Sie verweist auf die European Hotel Distribution Study 2026: 80 Prozent der von solchen Preisunterbietungen betroffenen Hotels hätten ihnen nicht zugestimmt.
Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die Platzierung von Hotels in den Suchergebnissen. Die Höhe der Provision könne laut den Geschäftsbedingungen das Ranking beeinflussen; zudem gebe es Programme, bei denen Hotels für bessere Platzierungen mehr zahlten, führt die ÖHV aus. Seit Juli 2026 werde der Genius-Rabatt allen Reisenden angezeigt. Hotels, die nicht teilnähmen, erschienen dadurch nach Ansicht des Verbandes teurer.
Der Verband kritisiert Zahlungsgebühren, Stornos und mögliche Hotelsperren ohne Vorwarnung
Booking.com könne Kosten der Zahlungsabwicklung nach Darstellung der ÖHV ohne Obergrenze an Hotels weiterverrechnen. Der Verband beanstandet außerdem, dass eine Aufschlüsselung und ein Prüfrecht fehlten. Laut der angeführten Studie nutzen 65 Prozent der Hotels in Europa Booking.com Payments.
Die ÖHV macht zudem geltend, dass in der Praxis Buchungen storniert oder Preisnachlässe gewährt würden, ohne die Hotels zuvor zu fragen, obwohl die Geschäftsbedingungen deren Zustimmung vorsähen. Die Studie beziffert die Stornoquote bei Booking.com-Buchungen auf 19,0 Prozent. Bei Buchungen über Hotelwebsites liege sie bei 9,1 Prozent.
Schließlich verweist der Verband auf 17 Gründe in den Geschäftsbedingungen, die Booking.com nach seiner Darstellung erlaubten, ein Hotel sofort und ohne vorherige Mahnung zu sperren. Die ÖHV kritisiert darunter allgemein formulierte Gründe sowie das Fehlen einer Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die ÖHV fordert Änderungen an fünf Praktiken von Booking.com
Die ÖHV verlangt unter anderem, Preisnachlässe und Stornos nur mit dokumentierter Zustimmung des Hotels vorzunehmen und Zahlungsgebühren vorab offenzulegen. Booking.com solle außerdem die Gewichtung seiner Rankingfaktoren einschließlich kommerzieller Parameter offenlegen und Hotels vor einer Sperre eine Frist zur Stellungnahme einräumen. Die österreichische Bundesregierung ruft der Verband dazu auf, die Beschwerde auf europäischer Ebene zu unterstützen.
Zur Marktstellung verweist die ÖHV auf die European Hotel Distribution Study 2026. Demnach entfielen in Österreich 73,9 Prozent der Buchungen über Online-Plattformen auf Booking Holdings, gegenüber 68,8 Prozent im EU-Durchschnitt. Die Studie basiert nach Angaben des Verbandes auf Angaben von 2.713 Hotels aus 28 Ländern für das Jahr 2025.
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