Eine Ärztin hat erfolgreich gegen das Internetportal Jameda geklagt. Hier können Patienten von ihnen besuchte Mediziner bewerten, auch gegen den Willen der Ärzte. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Dienstag, ihr Eintrag müsse gelöscht werden, da hier auch bezahlte Werbung anderer Ärzte auftauche. Was das Urteil für Hotelbewertungsportale bedeute, ist noch nicht sicher. Das Urteil könnte jedoch eine Zeitenwende bedeuten. Der Tagesspiegel urteilt: „Portale mit ähnlichen Koppelgeschäften müssen sich nun darauf gefasst machen, dass sich bei ihnen bewertete Dienstleister dem Angebot ebenfalls entziehen wollen.“