Wer eine Hotelsuite mit einem separaten Schlafraum bucht, hat auch einen Anspruch darauf. Entpuppt sich das Zimmer als kombiniertes Wohn- und Schlafzimmer mit Schlafsofa und Feldbett, liegt ein Reisemangel vor. Pauschalurlauber können sich dann einen Teil des Geldes zurückholen, wie ein vor dem Landgericht Frankfurt verhandelter Fall zeigt.
Dabei ging es um einen Urlaub auf Mallorca. Der spätere Kläger hatte für sich und zwei Begleiterinnen, darunter eine 78 Jahre alte Frau, eine Suite der höchsten Kategorie gebucht. Vor Ort erhielt er jedoch eine kleinere Junior-Suite ohne abgetrenntes Schlafzimmer.
Nach Ansicht des Gerichts fehlten damit nicht nur Schlafmöglichkeiten, sondern auch adäquate Rückzugsmöglichkeiten für die Gruppe. Dies rechtfertige eine Reisepreisminderung um 50 Prozent. Eine weitere Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit kam hinzu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Reiseveranstalter hatte der Gruppe zwar eine Suite in einem anderen Hotel angeboten. Dieses Ersatzangebot hatten die Urlauber aber nicht annehmen müssen, so das Gericht - denn mit Blick auf Strandlage und Ort sei das Ersatzhotel nicht gleichwertig gewesen. (dpa)