Die Marriott DH Holding AG will alle Aktien der Design Hotels AG. Mi einem einem Squeeze-out, dem zwangsweisen Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre, will sich Marriott 100 Prozent der Aktien sichern.
Dazu hat Marriott dem Vorstand der Design Hotels AG das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding durch Aufnahme durchzuführen.
Die Marriott DH Holding hat nachgewiesen, dass sie Aktien der Gesellschaft in Höhe von mehr als 90 Prozent des Grundkapitals hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Jetzt soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Marriott DH Holding beschließen.
Die Höhe der Barabfindung, die die Marriott DH Holding den Minderheitsaktionären der Gesellschaft für die Übertragung ihrer Aktien gewähren wird, wird die Marriott DH Holding zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Das Wirksamwerden des Squeeze-outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Marriott DH Holding bzw. der Gesellschaft ab.