Ulm führt ab 2030 eine Bettensteuer von drei Euro ein

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Der Ulmer Gemeinderat hat mit knapper Mehrheit die Einführung einer Bettensteuer ab 2030 beschlossen. Übernachtungsgäste sollen dann drei Euro pro Nacht zahlen. Das berichtet die Südwest Presse am 14. Oktober 2026. Entscheidend sei am Ende auch die Zustimmung von Oberbürgermeister Martin Ansbacher gewesen.

Damit fällt der vorgesehene Betrag niedriger aus als die Varianten, welche die Stadtverwaltung im Dezember 2025 vorgestellt hatte. Auch der Beginn war damals früher vorgesehen.

Stadt diskutierte zunächst höhere Beträge und einen früheren Beginn

Wie der SWR am 3. Dezember 2025 berichtete, hatte sich der Gemeinderat bereits im Juli desselben Jahres bei einer ersten Haushaltsberatung für eine Übernachtungssteuer ausgesprochen. Ansbacher habe damals erklärt, die Einnahmen seien bereits im neuen, zu diesem Zeitpunkt vorberatenen Haushalt eingeplant.

Bei einer Informationsveranstaltung am 2. Dezember 2025 habe die Stadtverwaltung zwei Varianten vorgestellt: einen Aufschlag von 5,5 Prozent auf den Übernachtungspreis oder eine Abgabe von 4,50 Euro pro Kopf und Nacht, die auch für Kinder gelten sollte. Als möglicher Beginn sei seinerzeit Juli 2026 genannt worden.

Die Stadt habe damals jährliche Nettoeinnahmen von rund vier Millionen Euro angestrebt. Der SWR nannte in diesem Zusammenhang rund 900.000 touristische und geschäftliche Übernachtungen pro Jahr.

Noch am 10. Oktober 2026 hatte Ulm TV berichtet, die Einführung sei offen. Für die angekündigte Abstimmung im Gemeinderat am 14. Oktober habe sich eine enge Mehrheitslage abgezeichnet. Ein Beginn erst 2030 sei als möglicher Kompromiss im Gespräch gewesen. Unter Berufung auf die Südwest Presse nannte Ulm TV mögliche Einnahmen von rund 2,4 Millionen Euro jährlich.

Dehoga und Hoteliers warnten vor Mehrkosten und Wettbewerbsnachteilen gegenüber Neu-Ulm

Der Dehoga habe die Pläne abgelehnt, berichtete der SWR im Dezember 2025. Die Kreisvorsitzende Karin Krings habe auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten für die Betriebe verwiesen. Auch bei einer digitalen Erhebung müssten Programme und Schnittstellen vorbereitet oder geschaffen werden.

Zudem hätten Hoteliers Nachteile gegenüber dem benachbarten Neu-Ulm befürchtet, wo keine entsprechende Steuer vorgesehen gewesen sei. Krings habe auf die Preisempfindlichkeit von Geschäftsreisenden und deren Unternehmen verwiesen. Dem damaligen SWR-Bericht zufolge entfielen 70 Prozent der Übernachtungen in Ulm auf Geschäftsreisende.

Auch Ulm TV berichtete am 10. Oktober 2026 von Widerstand aus der Beherbergungsbranche und der Wirtschaft. IHK und Hoteliers hätten vor Verwaltungsaufwand gewarnt und mögliche Ausweichbewegungen von Gästen nach Neu-Ulm angesprochen.

Tourismusgeschäftsführer sprach sich eher für eine Besteuerung der Übernachtungen aus

Der Geschäftsführer der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH, Wolfgang Dieterich, habe sich bei der Informationsveranstaltung im Dezember 2025 dagegen eher für eine Besteuerung ausgesprochen, berichtete der SWR. Damit würden auch Kleinbetriebe wie Ferienwohnungen und über Airbnb angebotene Wohnungen erfasst.

Dieterich habe darauf verwiesen, dass die Übernachtungszahlen in baden-württembergischen Städten mit einer Übernachtungssteuer nicht zurückgegangen seien. Zudem gebe es Statistiken und eine Studie, die zeigten, dass Gäste den Zusatzbetrag akzeptierten.

Der SWR berichtete außerdem über einen damals seit acht Jahren bestehenden Tourismusfonds, den Ulm und Neu-Ulm gemeinsam mit Hotels, Gaststätten und dem Handel gegründet hätten. Die freiwillige Abgabe würde mit Einführung einer Übernachtungssteuer wahrscheinlich wegfallen. Dadurch könne sich unter Umständen das Defizit der Touristikgesellschaft erhöhen.

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