Zoff um Daten: „Apartmenthelden“ geben strafbewehrte Unterlassungserklärung ab

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In der Apartment-Branche wurde ein Streit zwischen zwei Unternehmen jetzt vor Gericht ausgetragen. Dabei verpflichten sich die Apartmenthelden, es zu unterlassen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Apartmentservice zu nutzen. Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist strafbewehrt. Die Verletzung der Unterlassungspflichten kann teuer für die Apartmenthelden werden.

Der Abgabe der Unterlassungserklärung vorausgegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Apartmentservice und den Apartmenthelden. Der Apartmentservice von Anett Gregorius hatte gegen die Apartmenthelden GmbH am 28. März 2025 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung aufgrund von Verstößen gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erwirkt. Die erwirkte Entscheidung war noch nicht endgültig.

Die Apartmenthelden ihrerseits bestritten den Vorwurf unlautere Praktiken angewendet oder unberechtigt Daten verwendet zu haben. Gegen eine einstweilige Verfügung wurde Widerspruch eingelegt, woraufhin in dieser Woche eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin stattfand.

Als Ergebnis der Verhandlung haben sich die Apartmenthelden, die von Ralph Herzberg, Michael Ziemann und Robert Lorenz-Pedersen geführt werden, verpflichtet, es zu unterlassen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Apartmentservice zu nutzen, beziehungsweise diese Dritten zu überlassen oder von Dritten verwerten zu lassen. Zu unterlassen ist dabei auch die Nutzung von Kundenlisten von Apartmentservice zum Zweck der Vermittlung oder des Abschlusses von Geschäften betreffend die Vermittlung und Beratung für Apartments und/oder Apartmentkonzepte, es sei denn die Kontaktdaten waren schon vor Beginn der ehemaligen Tätigkeit der drei Herrn bei Apartmentservice bekannt oder sind selbständig diesen ermittelt worden.

Bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung hatten die Apartmenthelden sich überdies im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es zu unterlassen, „zum Zwecke der Vermittlung oder des Abschlusses von Geschäften betreffend der Vermittlung und Beratung für Apartments und/oder Apartmentkonzepte Kunden zu Absatzzwecken unter Verwendung elektronischer Post zu kontaktieren und/oder kontaktieren zu lassen, wenn nicht eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Kunden oder eine Anfrage“ durch diesen vorliege.

Im Falle einer Verletzung der nun geltenden Unterlassungspflichten kann für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von Apartmentservice nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe gegen die Apartmenthelden verhängt werden.

Die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Philipp Brandt, Rechtsanwalt der Apartmenthelden, bezeugt, dass die Vorsitzende Richterin eine Kostenaufhebung für angemessen gehalten habe, weil sie das Obsiegen der einen Partei als genauso erfolgversprechend ansah wie das der anderen Partei.

Apartmentservice ist ein Beratungsunternehmen, das auch die Vermittlungsplattform apartmentservice.de anbietet. Die Apartmenthelden ihrerseits beschreiben sich als Unternehmen, das auf die Beratung von Betreibern, Entwicklern und Investoren in der Apartmentbranche spezialisiert sei. Die Köpfe hinter den Apartmenthelden, Ralph Herzberg, Robert Lorenz-Pedersen und Michael Ziemann, waren alle bis zum Ende des letzten Jahres bei dem Unternehmen Apartmentservice von Anett Gregorius, die, als Inhaberin und Gründerin des Vermittlungs- und Beratungsunternehmens, das Segment seit über 20 Jahren begleitet.


 

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