Weil das Duschwasser ihres Hotels zu heiß gewesen sein soll, verklagt eine Frau aus Göttingen nun ihr Düsseldorfer Hotel. Für die Verbrühungen auf ihrem Rücken möchte sie mindestens 3.000 Euro Schmerzensgeld sehen. Ob sie diese auch erhalten wird, entscheidet das Amtsgericht am Mittwoch.











