Erleichterungen im bayerischen Gastgewerbe durch freiwilliges 2G oder 3G plus

| Politik Politik

Mit Wirkung zum 6. Oktober werden in Bayern erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen.

„Die Änderungen sorgen für viele zusätzliche Freiheiten für Gäste wie Unternehmer, sie schaffen ein deutliches Mehr an Normalität“, so Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „Voraussetzung hierfür ist aber ein streng kontrollierter Zugang, denn nur hierdurch kann das hohe Sicherheitsniveau gewahrt bleiben. Hier gilt mein Appell an alle, die Regeln ernst zu nehmen und bei etwaigen Wartezeiten am Einlass Geduld zu beweisen. Dafür wird die Lebensfreude nach der Kontrolle umso höher ausfallen.“

Die Einführung von 2G bzw. 3G plus ist eine rein freiwillige Entscheidung des Unternehmers im Rahmen seines Hausrechtes, hierzu besteht weder ein staatlicher Zwang noch gibt es hierauf ein Anspruchsrecht seitens der Gäste. Dort, wo freiwilliges 2G bzw. 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben, zudem entfallen etwaige Personenobergrenzen, auch sind Alkoholverbote z. B. bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen aufgehoben. Dafür muss der Einlass durch ein strenges Zutrittsregime, z. B. bestehend aus Zugangshindernissen oder Kontrollen mit Identitätsfeststellung, überwacht werden.

Die Änderungen sehen auch vor, dass in der Gastronomie ab Mittwoch Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3G plus“ wieder zugelassen sind. Dementsprechend können Getestete daher nur mit PCR-Test teilnehmen. Für Schankwirtschaften entfallen die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen muss, auch ist eine Abgabe und der Verzehr von Getränken an der Theke wieder zulässig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.