Der europäische Gastgewerbeverband Hotrec lehnt eine neue übergreifende EU-Richtlinie im Rahmen des Quality Jobs Act ab. Zusätzliche Haftungsregelungen beim Einsatz von Subunternehmen und ein allgemeines EU-Recht auf Weiterbildung weist der Verband ebenfalls zurück. Stattdessen fordert er, bestehende Vorschriften wirksamer durchzusetzen. Das geht aus seinem Positionspapier zur zweiten Konsultationsphase der Sozialpartner hervor, über das Hotrec am 20. Oktober 2026 informiert hat.
Das Ziel der Europäischen Kommission, die Qualität von Arbeitsplätzen zu verbessern und sichere, gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, unterstützt der Verband. Eine einzelne verbindliche Richtlinie zu den unterschiedlichen Themen der Konsultation berge jedoch das Risiko rechtlicher Unsicherheit, sich überschneidender Vorschriften und zusätzlicher Verwaltungslasten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Hotrec lehnt zusätzliche Haftungsregeln und ein allgemeines EU-Weiterbildungsrecht ab
Bei der Vergabe an Subunternehmen spricht sich Hotrec gegen zusätzliche EU-Haftungsregelungen aus. Eine Ausweitung der Haftung auf sämtliche Beteiligte einer Auftragskette unabhängig von ihrer Rolle sei unverhältnismäßig. Nationale Regelungen erfassten die Haftung bereits. Zusätzliche Verpflichtungen könnten nach Einschätzung des Verbands auch höhere Versicherungskosten für Auftraggeber verursachen.
Weiterbildung und Umschulung im Zuge des ökologischen und digitalen Wandels befürwortet Hotrec. Dafür fordert der Verband EU-Fördermittel und praktische Unterstützung, insbesondere für kleinere Unternehmen. Ein allgemeines EU-Recht auf Weiterbildung lehnt er dagegen ab. Die berufliche Bildung falle in nationale Zuständigkeit; Arbeitgeber müssten Schulungen entsprechend dem Bedarf des Arbeitsmarktes organisieren.
Der Verband widerspricht einer pauschalen Einstufung als Hochrisikosektor
Hotrec wendet sich zudem gegen die pauschale Einstufung ganzer Branchen als Hochrisikosektoren und ausdrücklich gegen eine solche Einordnung des Gastgewerbes. Risiken müssten anhand konkreter Hinweise auf bestimmte Tätigkeiten, Geschäftsmodelle oder Unternehmen bewertet werden.
Die Vergabe an Subunternehmen erfolge im Gastgewerbe üblicherweise über direkte Vertragsbeziehungen statt über lange, komplexe Ketten, argumentiert der Verband. Unter Verweis auf eine Analyse der Europäischen Arbeitsbehörde beziffert er den Anteil entsandter Beschäftigter auf rund 1,2 Prozent. Kontrollen sollten sich auf Unternehmen konzentrieren, bei denen objektive Hinweise auf Verstöße vorlägen.
Arbeitskontrollen müssten in nationaler Zuständigkeit bleiben. Die Europäische Arbeitsbehörde solle Zusammenarbeit und Informationsaustausch erleichtern, statt eigenständig Kontrollen einzuleiten. Zugleich unterstützt Hotrec die Stärkung des sozialen Dialogs und der Verhandlungsfähigkeit der Sozialpartner.
Hotrec unterstützt gezielte Aktualisierungen bestehender Vorschriften zum Arbeitsschutz
Beim Arbeitsschutz befürwortet Hotrec einzelne Anpassungen. Dazu gehöre, tragbare Computer und Tablets in den Anwendungsbereich der Bildschirmrichtlinie einzubeziehen und überholte Verweise zu streichen.
Bei einer möglichen Ausweitung der Arbeitsstättenrichtlinie auf Arbeitsplätze außerhalb des Betriebs müsse die Verantwortung des Arbeitgebers auf Bereiche begrenzt bleiben, die er vernünftigerweise kontrollieren könne. Für EU-Initiativen zur Förderung von Telearbeit fordert Hotrec außerdem eine Untersuchung der wirtschaftlichen Folgen für das Gastgewerbe. Arbeit von zu Hause könne die Nachfrage nach Restaurants und Cafés insbesondere in städtischen Gebieten und Geschäftsvierteln verringern.
Bei psychosozialen Risiken und klimabedingten Belastungen am Arbeitsplatz setzt der Verband vorrangig auf bestehende Vorschriften, nationale Lösungen und praktische Leitlinien.
Der Verband fordert Anwendungshilfen für bestehende EU-Regeln zu KI
Für künstliche Intelligenz und algorithmisches Management am Arbeitsplatz verlangt Hotrec rechtliche Klarheit und praktische Anwendungshilfen auf Grundlage bestehender EU-Regelwerke. Gezielte Anpassungen des Arbeitsschutzrechts könne der Verband ausnahmsweise unterstützen, sofern sie evidenzbasiert und verhältnismäßig seien und keine unnötigen neuen Arbeitgeberpflichten schüfen.
Hotrec vereint nach eigenen Angaben 47 nationale Verbände aus 36 europäischen Ländern. Das Gastgewerbe umfasse rund zwei Millionen Unternehmen mit zehn Millionen Beschäftigten. 99 Prozent seien kleine und mittlere Unternehmen, rund 90 Prozent Kleinstunternehmen.
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