Die Landesregierung will Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei ausstehenden Corona-Hilfszahlungen des Bundes finanziell unter die Arme greifen. Unternehmen, die Anfang 2022 einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen und nicht zeitnah einen Abschlag erhalten, sollen vom Land Darlehen erhalten können, wie es in einer Mitteilung des Schweriner Wirtschaftsministeriums vom Donnerstag heißt. «Für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit ist es wichtig, dass sie möglichst schnell Unterstützung bekommen», erklärte Minister Reinhard Meyer (SPD).
Die Vorfinanzierung bemisst sich demnach an den Fixkosten für die ersten beiden Monate des kommenden Jahres, etwa betriebliche Mieten, Ausgaben für Elektrizität oder Wasser und Heizung. Auch Personalkosten würden berücksichtigt. Das Darlehen betrage 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten, aber maximal 200 000 Euro. Die Rückzahlung des zinsfreien Darlehens erfolge aus der Auszahlung der Überbrückungshilfe IV. 3,5 Millionen Euro habe das Land vorgesehen.
Der Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern lobte die Unterstützung als wichtiges Signal. «Es schließt an die bisherige Praxis des Wirtschaftsministeriums an, aufgezeigte Engpässe möglichst schnell und pragmatisch aufzulösen und somit den betroffenen Betrieben ein Mindestmaß an Perspektive zu geben», erklärte Sven Müller.