November- und Dezemberhilfe - Frist für Änderungsanträge bis Ende Juli 2021 verlängert

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15.06.2021 informiert, dass die Frist für Änderungsanträge und Korrekturen der Kontoverbindung für einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe ab sofort bis zum 31. Juli 2021 möglich ist. Somit wurde diese Frist um einen Monat verlängert.

Weitere Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Steuerberater und Antragssteller in den aktualisierten FAQs des BMWis.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html


 

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