Rolle rückwärts: Krankschreibung per Telefon bleibt doch möglich

| Politik Politik

Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich in der Corona-Krise auch weiterhin per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung sollte an diesem Montag eigentlich auslaufen, wird nun aber doch noch einmal bis vorerst 4. Mai verlängert, wie der Vorsitzende des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mitteilte.

Politiker verschiedener Parteien und Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sagte, sie freue sich, dass der Beschluss geändert werde. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis schrieb bei Twitter: «Besser spät als nie». Alles andere «wäre ein Risiko sondergleichen» für Ärzte und Patienten». Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, twitterte: «Gute und vernünftige Entscheidung. Bitte keine Schnellschüsse dieser Art mehr!»

Am 20. März war die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt worden. Bei einer Beratung am vergangenen Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss sie nicht mehr verlängert - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Das Gremium ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken, gesetzlichen Krankenkassen und unabhängigen Mitgliedern besetzt und legt fest, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherten zustehen.

An der Entscheidung, die telefonische Krankschreibung auslaufen zu lassen, hatte es massive Kritik gegeben. Von «blankem Entsetzen» sprach beispielsweise der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Es könne nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten werde und andererseits Patienten mit Infekten wieder die Praxen aufsuchten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte dagegen das Auslaufen begrüßt. Mit der schrittweisen Normalisierung sei es ebenso richtig, zum Regelzustand zurückzukehren.

G-BA-Chef Hecken sagte am Montag, alle Verantwortlichen müssten derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden. Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung der telefonischen Krankschreibung sei am vergangenen Freitag nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen worden.

Bevor die nun verlängerte Ausnahmeregelung am 4. Mai ausläuft, soll erneut über eine mögliche Verlängerung entschieden werden, hieß es. Telefonische Krankschreibungen werden den Angaben zufolge jetzt auf eine Woche begrenzt und können «bei fortdauernder Erkrankung» einmal verlängert werden. Der G-BA wies am Montag noch einmal darauf hin, dass Patienten bei Covid-19-Verdacht in jedem Fall immer zuerst telefonisch ihren Arzt konsultieren sollten, um das Vorgehen zu besprechen.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.