„Topf Secret“: Gericht weißt erste Klagen von Gastronomen ab

| Politik Politik

Hunderte Gastronomen klagen in Deutschland gegen die Herausgabe der Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen, die dann auf der Online-Plattform „Topf Secret“ veröffentlicht werden sollen. Jetzt wies das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen zweier Restaurantbetreiber ab. Behörden müssen Hygiene-Kontrollergebnisse dort nun herausgeben. Die zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburgs sind die ersten Urteile im sogenannten Hauptsacheverfahren. 

Anfang des Jahres hat die Initiative FragDenStaat gemeinsam mit der Organisation foodwatch die umstrittene Online-Plattform „Topf Secret“ ins Leben gerufen, mit deren Hilfe Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben abfragen können. Dagegen weden sich zahlreiche Gastronomen vor Gericht. Die Klagen der Restaurantbetreiber in Augsburg seien jedoch „nicht begründet“, erklärte, laut foodwatch, das Augsburger Verwaltungsgericht. Dem Bürger stehe „ein Anspruch“ auf „Informationserteilung gemäß Verbraucherinformationsgesetz zu“, es gebe auch keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen die Regelungen des Gesetzes. 

Auf der Online-Plattform „Topf Secret“ haben 15.000 Bürger bei den zuständigen Behörden Hygiene-Berichte von 26.000 Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben beantragt und teilweise auch veröffentlicht.

Der DEHOGA Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kritisiert „Topf Secret“ scharf: „Die Macher müssen respektieren, dass durch Veröffentlichungen der Kontrollberichte unternehmerische Existenzen gefährdet werden können“, sagte der Verband. „Wir werden nicht zulassen, dass ‚Topf Secret‘ die Grundrechte der Unternehmer außer Acht lässt“, kündigt kündigte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges vor wenigen Wochen an. „Auch Foodwatch hat sich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten. Es bedarf dringend einer höchstrichterlichen Klärung und einer gesetzlichen Klarstellung.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung will den Start des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung verschieben. Eine Verbändeallianz fordert, die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Ärgernis Verpackungssteuer: Sie sorgt in Freiburg für Unmut. Teile des Gemeinderates wollen die umstrittenen Regeln eindampfen und die Abgabe neu aufstellen – kommt ihr Antrag durch?

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.