Europäisches Parlament, Kommission und Rat haben sich im Rahmen so genannter Trilog-Verhandlungen auf ein Ergebnis zu einem Teil des „New Deal for Consumers“ geeinigt: Mit dem Richtlinienentwurf betreffend die Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften wollen die EU-Gremien mehr Transparenz bei Rankings und Algorithmen schaffen, indem die Kriterien, nach denen Online-Marktplätze ihre Ergebnisse listen, im Wesentlichen offengelegt werden müssen.
Damit wird eine wesentliche Forderung der deutschen Tourismuswirtschaft erfüllt, die der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft, der Dehoga-Bundesverband, der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Reiseverband (DRV) auch in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des New Deal for Consumers im vergangenen Jahr in den Mittelpunkt gestellt hatten.
Weiterhin mit Sorge betrachtet die Tourismuswirtschaft aber die ebenfalls im „New Deal for Consumers“ vorgeschlagene Einführung einer Sammelklage, die in dieser Woche in den EU-Gremien weiter beraten wird.
Dazu erklärt BTW-Generalsekretär Michael Rabe:
„Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderung nach mehr Transparenz bei Rankings im Online-Handel nun tatsächlich in die Tat umgesetzt werden soll. Diese Transparenz ist im Sinne der Unternehmen der Tourismuswirtschaft und ihrer Kunden überfällig und unerlässlich. Verbraucher und Unternehmer müssen sich bislang viel zu häufig fragen, nach welchen Kriterien die Buchungsportale ihre Ergebnisse listen, wie also Rankings zustande kommen. Dass hier mehr Licht ins Dunkel gebracht werden soll, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für genau diesen Transparenzzuwachs haben wir geworben.“