Übersicht zu den aktuellen Corona-Hilfen für Unternehmen

| Politik Politik

Das Bundeswirtschaftsministerium hat noch einmal eine aktuelle Zusammenfassung zum aktuellen Sachstand der diversen Hilfsprogramme erstellt. Alle weiteren Informationen zu den Zuschusshilfen sind weiterhin auf der Antragsplattform der Überbrückungshilfe und auf den hier verlinkten BMWi-Seiten zu finden.

Novemberhilfe und Dezemberhilfe: Ende der Antragsfrist für Änderungsanträge war 31. Juli 2021

Eine nachträgliche Änderung bereits gestellter Anträge ist im Rahmen der Schlussabrechnung möglich, sofern der Erstantrag über einen prüfenden Dritten gestellt wurde (diese Möglichkeit entfällt bei Direktanträgen). Auf diesem Weg können beispielsweise Informationen ergänzt werden, die voraussichtlich zu einer Nachzahlung führen werden (vgl. 3.12), ausgenommen ist lediglich der nachträgliche Wechsel der beihilferechtlichen Grundlage zur Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich).

Ein Änderungsantrag kann nach dem 31. Juli 2021 nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden, sofern der Erstantrag über einen prüfenden Dritten gestellt wurde. Eine solcher begründeter Ausnahmefall liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Erstantrag bis zum 30. Juni 2021 noch nicht beschieden oder teilbeschieden wurde (so dass ein Änderungsantrag bis zum 31. Juli 2021 nicht rechtzeitig gestellt werden konnte). Zudem liegt ein begründeter Ausnahmefall auch dann vor, wenn der Antragstellende oder prüfende Dritte unmittelbar von den Überflutungen im Juli 2021 betroffen war, so dass ein Änderungsantrag aufgrund höherer Gewalt nicht bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden konnte.

Liegt einer der oben genannten begründeten Ausnahmefälle oder eine explizite Aufforderung zur Antragsänderung durch die Bewilligungsstelle vor, können Sie sich an den Servicedesk wenden. In allen anderen Fällen ist nach dem 31. Juli 2021 kein Änderungsantrag mehr möglich. In solchen Fällen nutzen Sie zur nachträglichen Änderung bereits gestellter Anträge bitte die Schlussabrechnung.

Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021):

  • Seit 2. August werden Abschlagszahlungen auf Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gezahlt (50% der Antragssumme, max. 100.000 Euro pro Monat).
  • Seit 23. Juli können Unternehmen und Soloselbständige einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe III stellen. Konkrete Infos dazu hier.

Neustarthilfe Plus (Förderzeitraum Juli – September 2021):

  • Seit 16. Juli können Soloselbstständige, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten einen Direktantrag auf Neustarthilfe Plus stellen. Konkrete Infos dazu hier.

Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 – Juni 2021):

  • Anträge über 12 Mio. Euro möglich: Von Schließungsanordnungen betroffene große Unternehmen können erhöhten Umfang der Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich beantragen. Mehr dazu hier.
  • Einen kurzen Überblicksartikel zur Bundesregelung Schadensausgleich finden Sie hier in der Infothek
  • Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.

Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar – Juni 2021):

  • Genossenschaften können über prüfende Dritte Anträge stellen.
  • Prüfende Dritte können seit 19. Juli Anträge für Genossenschaften, Neugründungen bis zum 31.10.2020 und Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaft in Elternzeit stellen. Mehr dazu hier.

Antragsfrist wurde verlängert bis 31. Oktober 2021.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.