Seit dem Ende April 2026 weist Google Maps in Deutschland bei Unternehmensprofilen aus, wie viele Rezensionen innerhalb der vergangenen zwölf Monate entfernt wurden. Wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht, werden dabei Bandbreiten wie „2 bis 5“ oder „21 bis 50“ entfernte Bewertungen angezeigt, keine exakten Zahlen.
Google führt Hinweis auf entfernte Rezensionen bei Unternehmensprofilen ein
Nach Angaben von Google erscheint der Hinweis direkt im Bereich der Nutzerbewertungen eines Unternehmens, sofern in den vergangenen 365 Tagen entsprechende Löschungen erfolgt sind. Erfasst werden laut Mitteilung ausschließlich Bewertungen, die „aufgrund von Beschwerden wegen verleumderischer Behauptungen nach deutschem Recht“ entfernt wurden.
Andere Löschgründe, etwa Verstöße gegen Plattformrichtlinien oder Inhalte wie Beleidigungen, werden nach Unternehmensangaben nicht berücksichtigt.
Löschungen beruhen auf Diffamierungsbeschwerden nach deutschem Recht
Google verweist in seiner Mitteilung auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Demnach heißt es:
„Bei deutschen Gerichten ist es für Unternehmen in der Regel relativ einfach möglich, Rezensionen als verleumderisch anzufechten.“
Weiter führt das Unternehmen aus: „Neben dem Nachweis, dass eine Rezension tatsächlich eine verleumderische Aussage enthält, können Unternehmen auch behaupten, dass die Person, die die Rezension geschrieben hat, kein Kunde gewesen sei.“ Fehlen entsprechende Nachweise, würden Gerichte Plattformen in der Regel verpflichten, solche Inhalte zu entfernen.
Anzeige erfolgt in Größenordnungen statt exakter Zahlen
Die Darstellung der entfernten Rezensionen erfolgt laut Google bewusst in Form von Größenordnungsbereichen. Angezeigt werden beispielsweise Werte wie „6 bis 10“, „21 bis 50“ oder „über 250 entfernte Bewertungen“. Grundlage sind nach Unternehmensangaben nur Löschungen, die innerhalb der letzten 365 Tage erfolgt und nicht später rückgängig gemacht worden sind.
Google erklärt dazu: „Der besseren Übersicht halber wird […] ein Größenordnungsbereich […] und keine genaue Zahl angegeben.“
Google nennt Transparenz als Ziel der neuen Kennzeichnung
Wie das Unternehmen mitteilt, werden in Deutschland besonders viele Anträge auf Entfernung von Bewertungen gestellt. Ziel der neuen Anzeige sei es, Transparenz bei der Bearbeitung solcher Anträge zu schaffen. In der Mitteilung heißt es: „Deshalb teilen wir in Unternehmensprofilen mit, wenn Rezensionen entfernt werden. Damit möchten wir für Transparenz […] sorgen.“
Zugleich betont Google, dass die neue Kennzeichnung keinen Einfluss auf das Ranking von Unternehmensprofilen in der Suche oder auf die Sternebewertung habe.
LinkedIn-Beitrag thematisiert Auswirkungen auf Wahrnehmung von Bewertungen
Der Unternehmer und Hotelier Marco Nußbaum greift die Neuerung in einem Beitrag auf der Plattform LinkedIn auf. Darin schreibt er: „Google Maps führt ein neues Feature ein: Es wird angezeigt, wie viele Bewertungen wegen Diffamierung gelöscht wurden.“
Weiter heißt es in dem Beitrag: „Das hat keinen Einfluss auf das Bewertungsranking oder die Sternebewertung.“ Gleichzeitig stellt Nußbaum fest: „Zum ersten Mal wird sichtbar, dass Bewertungen nicht nur geschrieben, sondern auch aktiv geprüft und entfernt werden.“
Mit Blick auf die Nutzung von Bewertungen formuliert er: „Bewertungen entscheiden über Buchung oder Nicht-Buchung.“ Zudem schreibt er: „Gäste sehen nicht mehr nur die Sterne sondern auch, dass es problematische Bewertungen gab.“
Am Ende seines Beitrags stellt Nußbaum eine offene Frage: „Ist das ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Fairness im Bewertungssystem? Oder sorgt genau diese Transparenz am Ende für mehr Verunsicherung als Vertrauen?“
Neue Anzeige macht Eingriffe in Bewertungssystem erstmals sichtbar
Mit der neuen Kennzeichnung wird erstmals öffentlich sichtbar, in welchem Umfang Bewertungen aus Unternehmensprofilen entfernt wurden. Bislang konnten Nutzer lediglich die vorhandenen Rezensionen einsehen, nicht jedoch nachvollziehen, ob und wie viele Bewertungen gelöscht worden sind.
Nach Angaben von Google können Nutzer gegen die Entfernung ihrer Rezension Einspruch einlegen. Eine Löschung bedeute demnach nicht zwangsläufig, dass eine Bewertung inhaltlich falsch sei.