50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn abgesagt

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Der geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist überraschend abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu, wie beide Seiten und das Gericht am Samstag mitteilten. «Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt», teilte die EVG mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk über die Einigung berichtet.

Der Warnstreik hätte zu einem zwei Tage langen Stillstand des Fernverkehrs am Montag und Dienstag geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können.

Trotz der Streikabsage warnte die Bahn vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. «Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50 000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen», hieß es. Über das genaue Fahrplanangebot will der bundeseigene Konzern ab Sonntagmittag informieren.

Die EVG betonte, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Unternehmen weiterhin gelte. Lediglich der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn wurde demnach abgesagt. Die EVG verhandelt seit Ende Februar auch mit rund 50 Konkurrenten der Deutschen Bahn über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran. Bei diesen meist regional agierenden Bahnen drohen also weiterhin Ausfälle.

Die Warnstreik-Ankündigung von Donnerstagmorgen brachte reichlich Bewegung in die Gespräche zwischen EVG und DB. Die Deutsche Bahn versuchte offensiv, den Ausstand noch zu verhindern. Ein Verhandlungsversuch scheiterte aber am Donnerstagabend, am Freitagmittag lief dann ein Ultimatum der EVG für ein neues Angebot seitens der DB ab.

Im nächsten Schritt zog der Konzern vor das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main und stellte einen Eilantrag, um per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung den Warnstreik abzuwenden. Die DB bewertete den geplanten Ausstand als «unverhältnismäßig», er schädige Kundinnen und Kunden sowie «unbeteiligte Dritte». Knapp vier Stunden lang wurde am Samstag vor Gericht diskutiert, ehe beide Seiten dem Vergleich zustimmten.

«Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt», sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, «nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses».

Ein Knackpunkt im laufenden Tarifkonflikt ist das Thema Mindestlohn, das auch vor Gericht den Angaben beider Seiten zufolge großen Raum einnahm. Etwa 2000 Beschäftigte erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird. Sie will damit erreichen, dass für alle weiteren Verhandlungsergebnisse diese 12 Euro pro Stunde die Grundlage bilden.

Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen. Die Bahn argumentiert an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn etwa für Sicherheits- und Reinigungskräfte weit übertroffen werde. Die EVG blieb daher bei ihren Warnstreik-Plänen - zumindest bis zur Gerichtsverhandlung am Samstag.

Die laufende Tarifrunde betrifft 230 000 Beschäftigte, 180 000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Der Streit um den Mindestlohn betrifft also gerade mal ein Prozent der Menschen, für die insgesamt verhandelt wird. Für die Gewerkschaft ist dieser Punkt aber entscheidend - sie will die Beschäftigten mit geringen Löhnen etwa mit Blick auf die Inflation überproportional stärken. Zudem dürfte sich auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.

Dass die unteren Lohngruppen überproportional gestärkt werden sollen, zeigt sich auch an der Hauptforderung an die Branche, bei der ein hoher Festbetrag im Fokus steht: 650 Euro mehr pro Monat will die Gewerkschaft für die Beschäftigten bei den 50 Bahn-Unternehmen erreichen, erst bei den oberen Einkommen fordert sie Prozente, konkret 12 Prozent. Die Laufzeit soll nach Gewerkschaftsvorstellung bei 12 Monaten liegen.

Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 2850 Euro sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt - das alles bei einer Laufzeit von 27 Monaten. (dpa)


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