Aufatmen bei der Deutschen Bahn – denn das Schienennetz darf weiterhin von einem Unternehmen innerhalb des Konzerns betrieben werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies eine entsprechende Klage der EU-Kommission ab, die auf die strikte Trennung von Bahnbetrieb und Schienennetz gepocht hatte. Die Richter urteilten nun jedoch, dass die vorherrschende Unternehmenskonstruktion der Deutschen Bahn den Vorschriften entspreche.