Auf früheren Flug umgebucht: Zahlt die Airline das Hotel?

| Tourismus Tourismus

Ein Flug wird abgesagt, die Airline bucht den Reisenden auf dessen Wunsch auf einen anderen Flug um, mit dem er einen Tag früher als geplant ankommt: Muss die Airline die Übernachtung am Zielort zahlen? Nein, entschied das Landgericht Landshut in so einem Fall. 

Die Hotelkosten sind dann keine Betreuungsleistungen im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die von der Anrechnung auf Entschädigungen ausgeschlossen sind. (Az.: 15 S 437/25e)

Hintergrund: Bei kurzfristigen Flugabsagen müssen Airlines in vielen Fällen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro an den Passagier leisten. Zudem gibt es Betreuungsleistungen, auf die Passagiere unabhängig davon Anspruch haben, etwa die Übernahme von Hotelkosten in gewissen Fällen. Unter Umständen können diese Leistungen aber doch auf gezahlte Entschädigungen angerechnet werden.

Hotelnacht in Dubai - Airline muss nicht zahlen

So war es in dem verhandelten Fall, in dem für zwei Passagiere eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 1.200 Euro geflossen war, da zwei Flüge von München nach Dubai kurzfristig abgesagt worden waren. Außerdem forderten sie für die zusätzliche Nacht in Dubai Hotelkosten von rund 750 Euro von der Fluggesellschaft ein. Doch die lehnte die Zahlung ab und bekam vom Landgericht recht. 

Die EU-Regeln sehen die Übernahme von Hotelkosten allgemein nur dann vor, wenn ein angebotener Ersatzflug erst einen Tag später als geplant startet und man dadurch quasi am Abflugort startet. Dass die Airline das Hotel zahlt, wenn man einen Tag früher ankommt, steht nicht in der Verordnung. Über den Fall berichtet die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell». (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Manche sehen in der belgischen Stadt eine Stadt der Verlierer, doch Künstler machen aus der Not eine Tugend: Sie führen zu Lost Places und erschließen Kohlehalden als Wanderreviere.

In Österreich entfielen 2024 rund 36 Prozent aller Übernachtungen auf Gäste aus Deutschland – der höchste Anteil innerhalb der EU. Bei den absoluten Übernachtungszahlen deutscher Reisender lag dagegen Italien an der Spitze.

Während die Zahl der mehrtägigen Reisen 2025 insgesamt zurückging, legten die Geschäftsreisen um 10,5 Prozent auf 41 Millionen zu. Auch die Inlandsreisen erreichten mit 169 Millionen einen Rekordwert.

Nur fünf Prozent der Reisenden können echte Destinationsfotos sicher von KI-Bildern unterscheiden. Tennessee reagiert mit einem Echtheitssiegel. Auch für Hotels und Touristiker in Europa ist das Thema relevant: Seit August gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte.

Früher war kostenloses Essen an Bord auch in der Economy ein Standard. Das gilt längst nicht mehr. Heute ist alles individueller, vieles kostet. Eine Sache aber könnte künftig häufiger gratis sein.

Eine Auswertung von Standortmetadaten weist St. Peter-Ording als meistfotografierten Strand Deutschlands aus. Die Ostsee stellt zwar die Mehrheit der Plätze in den Top 10, die Spitzenränge werden jedoch von Nordseestränden belegt.

Eine Studie der ITB Berlin analysiert Veränderungen bei der Reisesicherheit von LGBTQ-Reisenden. Während Länder wie Kanada und die Niederlande hohe Werte erzielen, verschlechtert sich die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Akzeptanz in den USA.

Großveranstaltungen spielen laut einer US-Umfrage von American Express eine große Rolle bei Geschäftsreisen. Gleichzeitig steigt unter den Befragten die angegebene Nutzung von KI-Werkzeugen; anhand eigener Transaktionsdaten nennt American Express zudem acht Reiseziele mit wachsendem Geschäftsreiseaufkommen.

Immer mehr Touristen aus Südeuropa verbringen ihren Sommerurlaub im Schwarzwald. Die Region punktet mit kühleren Temperaturen - und profitiert von einem Trend.

Eine Analyse untersucht das Suchinteresse an FKK-Themen in 78 deutschen Großstädten und zeigt deutliche Unterschiede zwischen Küstenregionen und Binnenland. Rostock belegt im Gesamtranking den ersten Platz.