Deutscher fordert im Ischgl-Prozess 90.000 Euro wegen «Long Covid»

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Im Streit um Corona-Infektionen im österreichischen Skiort Ischgl hat ein schwer erkrankter deutscher Urlauber den Staat Österreich auf insgesamt 90.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen am Donnerstag war der erste Prozess eines deutschen Klägers im Zusammenhang mit den Vorgängen in Ischgl im März 2020. Der Vorwurf: Politik und Behörden hätten bei der Eindämmung des Virus versagt. Mit einem Urteil wird bis Jahresende gerechnet.

Der Kläger, ein Mann Mitte fünfzig aus Baden-Württemberg, bekam kurz nach seiner Rückkehr aus dem beliebten Tiroler Ski- und Partyort Covid-19-Symptome. Er lag laut seinem Anwalt Alexander Klauser wochenlang im künstlichen Koma und leidet noch immer an Spätfolgen (Long Covid). «Es liegt ein richtig schwerer Fall vor», sagte Klauser. Wegen zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit wurde die Forderung von ursprünglich 76.000 auf 90.000 Euro angehoben.

Wie schon im ersten Ischgl-Prozess um einen gestorbenen österreichischen Urlauber am 17. September ließ das Gericht auch am Donnerstag kein ausgedehntes Beweisverfahren zu. Aus Sicht der Richterin lagen bereits ausreichende Unterlagen vor.

Klauser beantragte erfolglos Vernehmungen von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer und dem ehemaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober, um unter anderem die chaotische Massenabreise aus Ischgl nach der plötzlichen Schließung des Skiortes zu untersuchen. Vertreter des Staates argumentierten, dass die Klage nach dem Epidemiegesetz ins Leere laufe, weil es die öffentliche Gesundheit schütze, aber nicht auf einzelne Menschen anwendbar sei.

Insgesamt haben rund ein Dutzend Menschen Klagen wegen Ischgl eingebracht. Der Fall eines weiteren Deutschen wird am Freitag verhandelt. (dpa)


 

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