Einigung auf Sylt zu Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungen

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Im Streit um illegale Ferienwohnungen auf Sylt haben die Gemeinde Sylt und der Kreis Nordfriesland das weitere Vorgehen abgestimmt. Hintergrund des Konflikts sind verstärkte Kontrollen der Bauaufsicht des Kreises auf Sylt, aber auch Amrum, Föhr und touristischen Gemeinden auf dem Festland. Dabei sei festgestellt worden, dass fehlende Genehmigungen ein sehr häufiges Problem seien, teilte der Kreis am Donnerstag mit. «Entsprechend wurden die ersten Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.»

Auf Sylt haben die Kontrollen nach Angaben von Vertretern der Inselgemeinden zu einer starken Verunsicherung der Tourismuswirtschaft und insbesondere der Kleinvermieter geführt. Um Existenzvernichtungen zu vermeiden, strebten die Gemeinden nun eine Legalisierung des Bestandes an, soweit dies möglich sei, teilte Landrat Florian Lorenzen am Donnerstag mit.

Kreis und Inselvertreter hatten sich Anfang Mai zusammengesetzt. Verabredet wurde den Angaben zufolge, dass die Sylter Gemeinden bis Ende des Jahres für sich klären, welche Bebauungspläne für Regelungen zu Ferienwohnungen geändert und welche nicht geändert werden sollen, und dies dem Kreisbauamt mitteilen. «Auf dieser Grundlage legen wir dann fest, welche Gebiete wir als nächste auf das Vorhandensein unzulässiger Ferienwohnungen überprüfen – nämlich die, deren B-Pläne nicht überarbeitet werden sollen.»

Sylts stellvertretender Bürgermeister Carsten Kerkamm, der den erkrankten Bürgermeister Nikolas Häckel bei den Gesprächen vertrat, sagte, «wir Sylter bewerten dieses Vorgehen sehr positiv, weil es eine Menge Druck aus dem Kessel nimmt». Nun könnten die Inselgemeinden sicher sein, dass ihnen Zeit für die Aufstellung neuer B-Pläne bleibe. Die Vermieter in den neu zu überplanenden Gebieten dürften nun hoffen, ihre derzeit unzulässigen Ferienwohnungen doch noch legalisieren zu können, wenn die Gemeinde es zulässt und die Voraussetzungen der Landesbauordnung erfüllt sind. 

Die Sylter Vertreter baten der Mittelung zufolge die Bauaufsicht zudem noch einmal eindringlich, mittels einer Stichtagsregelung für nicht genehmigte Ferienwohnungen vor allem in älteren Gebäuden eine Duldung zu ermöglichen. Landrat Lorenzen sicherte demnach zu, nochmals intensiv nach einer rechtskonformen Regelung zu suchen und dies mit der obersten Bauaufsicht im Innenministerium abzuklären. (dpa)


 

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