EuGH-Urteil: Airlines haften bei Verletzungen durch Kaffee im Flugzeug

| Tourismus Tourismus

Das kann jedem passieren: Ein Becher mit Kaffee kommt während eines Fluges ins Rutschen und ergießt sich über Arme und Beine. Wenn der Kaffee brühend heiß ist, ist das nicht nur unangenehm, sondern auch äußerst schmerzhaft. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Reisende dann aber von der Fluggesellschaft Schadenersatz fordern.

Die Haftung der Airlines könne nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Schaden auf ein luftfahrspezifisches Risiko zurückgehe, oder dass es einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Betrieb des Flugzeugs gebe, führten die Richter weiter aus. Allerdings könnten nach dem Luftfahrtübereinkommen von Montreal - das für die EU maßgeblich sei - Fluggesellschaften sich aus der Haftung befreien, wenn sie nachwiesen, dass Reisende selbst für den Schaden verantwortlich seien.

Die obersten EU-Richter folgten damit weitgehend der Einschätzung eines wichtigen Gutachters. Er hatte zuvor argumentiert, dass bei Verletzungen durch an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignisse, die der Fluggast nicht selbst verursacht habe, die Fluglinie haftbar gemacht werden könne.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Österreich. Dabei ging es um eine damals Sechsjährige, die 2015 mit der inzwischen insolventen Airline Niki mit ihrer Familie von Mallorca nach Wien flog. Eine Flugbegleiterin servierte während des Flugs Getränke. Der Vater nahm von ihr einen deckellosen Becher mit frisch gebrühtem heißen Kaffee entgegen und stellte in auf dem am Vordersitz befestigten Klapptisch ab. Das Mädchen lehnte sich zu diesem Zeitpunkt über die Armlehne an seinen Vater an.

Der Kaffee geriet dann ins Rutschen und kippte. Es konnte nicht geklärt werden, ob wegen eines Defekts des Abstelltisches oder durch ein Vibrieren des Flugzeugs. Das Mädchen erlitt Verbrennungen zweiten Grades - dabei handelt es sich um mittelschwere Verbrennungen, die in der Regel mit oder ohne Narben verheilen.

Die Fluglinie lehnte Schadenersatzforderungen der Familie mit der Argumentation ab, dass kein Unfall vorliege, der von der Airline selbst oder den Mitarbeitern verursacht wurde. Der Schaden beruhe auch nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte den Fall dann nach Luxemburg verwiesen.

Die obersten EU-Richter sahen die Sache nun aber anders. Mit dem Übereinkommen von Montreal solle unter anderem eine Regelung der verschuldensunabhängigen Haftung von Fluglinien eingeführt werden, führten sie weiter aus. Diese könnten sich aber ganz oder teilweise von der Haftung befreien, wenn sie nachwiesen, dass Reisende einen Schaden selbst verursacht oder dazu beigetragen hätten. Die österreichische Justiz muss nun auf Basis des EuGH-Urteils noch eine Entscheidung im konkreten Fall fällen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Lufthansa steht vor dem Einstieg bei der portugiesischen Fluggesellschaft Tap. Die Regierung in Lissabon wählte den deutschen Luftfahrtkonzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Airline aus, wie Ministerpräsident Luís Montenegro mitteilte.

Kultur ist für viele Deutsche Bestandteil des Urlaubs, aber nur selten der Hauptreisegrund. Eine Studie zeigt, welche kulturellen Angebote Reisende interessieren und welche Rolle das lokale Leben am Urlaubsort spielt.

Deutschland hat in den Sommermonaten 2026 mehr Übernachtungen ausländischer Gäste verzeichnet als im Vorjahr. Damit bestätige der Incoming-Tourismus seine Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Marktumfeld, zog die DZT nun Bilanz.

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Eine Auswertung von Fit Reisen vergleicht Instagram-Beiträge zu 403 zertifizierten Wanderwegen in Deutschland. Der Rothaarsteig führt das Ranking vor dem Moselsteig und dem Heidschnuckenweg an.

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?

Airbnb führt in zehn europäischen Ländern einen sogenannten „Wetterschutz“ ein. Die Versicherung greift, wenn der Niederschlag am Standort der Unterkunft eine festgelegte Schwelle erreicht oder überschreitet.

Für den Wettbewerb „NaturMomente“ von Airbnb und dem Deutschen Tourismusverband sind 521 gültige Bewerbungen eingegangen, mehr als die Hälfte davon aus Ostdeutschland. Insgesamt steht eine Million Euro zur Unterstützung ländlicher Tourismusprojekte bereit.

Ryanair will ab April 2027 alle Bremen-Flüge einstellen und im Winter 2026 sein Sitzplatzangebot in Berlin halbieren. Insgesamt kündigt die Fluggesellschaft für Deutschland 700.000 Sitzplätze weniger als im Vorjahreswinter an.

Tagesgäste trugen 2025 einer dwif-Studie zufolge rund 2,72 Milliarden Euro und damit etwa die Hälfte zum touristischen Bruttoumsatz in Brandenburg bei. Insgesamt erzielte die Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Landes 5,46 Milliarden Euro.