Hausboote und Ferienhäuser: Betrüger zu Haftstrafe verurteilt

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Für eine Betrugsserie mit angeblichen Hausbooten und Ferienhäusern ist ein Mann aus Köln zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den 43-Jährigen am Donnerstag des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 135 Fällen schuldig. «Sie haben erhebliche kriminelle Energie aufgewendet», sagte Richter Benjamin Beischer in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ. 22 Kls 15/22)

Der Kölner hatte vor Gericht gestanden, mit einem Komplizen im Vorjahr Urlaubsinteressenten mit professionell gestalteten Fake-Internetseiten hereingelegt zu haben. «Mein Mandant war dabei aber eher der Laufbursche», sagte Verteidiger Sascha Haring. Der 43-Jährige und der mutmaßliche 39-jährige Haupttäter - ein IT-Spezialist, der erst kürzlich in Belgien gefasst wurde - hatten Fotos von Hausbooten gezeigt, die bei Rheinsberg (Brandenburg), in Waren an der Müritz und auf Usedom liegen sollten. Auch für Ferienwohnungen und Almhütten in Süddeutschland sollten Urlauber Anzahlungen leisten.

Die Leute überwiesen zwischen 220 und 1500 Euro, danach brach der Kontakt ab. Insgesamt wurden sechs verschiedene Internetseiten erstellt. Meldeten sich Geschädigte, ließ die Polizei eine Seite abschalten. Jeweils kurz danach gab es eine neue Internetseite. Der Schaden durch Anzahlungen von Interessenten aus ganz Deutschland wurde in diesem Prozess auf 87 000 Euro geschätzt, wovon der Verurteilte 25 000 Euro bekommen haben soll.

Der Kölner soll sich vor allem darum gekümmert haben, dass das eingezahlte Geld von den jeweils eingerichteten Sonderkonten abgeholt und aufgeteilt wurde. Der Haupttäter bekam 70, der jetzt Verurteilte 30 Prozent. Um hartnäckigen Nachfragen geprellter Urlauber zu entgehen, reisten die Männer nach Frankreich oder Portugal.

Durch das umfassende Geständnis des 43-Jährigen war der flüchtige Komplize vor wenigen Wochen in Belgien gefasst worden. Der Prozess gegen ihn in Neubrandenburg soll später beginnen, denn vorher läuft nach Angaben von Staatsanwalt Tim Wischmann noch ein Betrugsverfahren in Nordrhein-Westfalen gegen den Mann.

Der Verurteilung in Neubrandenburg war eine Absprache zwischen Landgericht und beiden Seiten vorausgegangen. Für ein umfassendes Geständnis sollte die Strafe zwischen 36 und 42 Monaten Haft liegen. Mit dem Urteil blieb das Landgericht dann zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte nur drei Jahre Haft verlangt. Der Haftbefehl gegen den 43-Jährigen, der Ende 2021 in Köln verhaftet worden war, blieb aufrechterhalten. (dpa)


 

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