Österreich lehnt Vergleich ab im Ischgl-Prozess um Covid-Opfer

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Beim ersten Prozess um den folgenschweren Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl hat der österreichische Staat eine einvernehmliche Lösung und Vergleichsverhandlungen abgelehnt. Die Republik vertritt die Auffassung, dass Regierung und Behörden mit dem damaligem Wissen über das Virus richtig handelten und die Klage deshalb grundlos ist - dies wurde zum Auftakt des Verfahrens am Freitag deutlich. Vor dem Wiener Landgericht fordern die Witwe und der Sohn eines an Covid-19 gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat

Der auch bei Deutschen beliebte Ski- und Partyort wurde im März 2020 wegen steigender Fallzahlen plötzlich geschlossen. Reiserückkehrer trugen das Virus in viele Heimatländer weiter. Laut Klägeranwalt Alexander Klauser reagierten Behörden aber zu spät auf die ersten Infektionen und setzten Gesundheitsmaßnahmen nicht ausreichend um. Außerdem habe Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am 13. März eine Quarantäne für Ischgl ohne Vorbereitungen verkündet. Tausende Urlauber seien dadurch unkontrolliert und dicht an dicht gedrängt geflohen. «Wer sich noch nicht in der Woche davor mit dem Coronavirus infiziert hatte, infizierte sich jetzt in überfüllten Pkws und Skibussen,» sagte Klauser vor Journalisten.

Bei dem Gericht sind bislang 15 Klagen zu Ischgl eingegangen. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV), der die Klagen unterstützt, rechnet jedoch damit, dass insgesamt bis zu 3000 Ansprüche an den Staat gestellt werden.


 

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